Urteil Messestand: Nicht alle Kosten gewerbesteuerlich abziehbar
Nimmt Ihr Betrieb regelmäßig als Aussteller auf Messen teil, sind kritische Fragen bei einer Betriebsprüfung programmiert. Hintergrund: Die Prüfer der Finanzämter rechnen Mietaufwendungen für den Messestand anteilig dem Gewerbeertrag hinzu. Ein Urteil bestätigt diese Auffassung. Liest man die Urteilsbegründung jedoch zwischen den Zeilen, kann mit der richtigen Rechnung des Messebetreibers Gewerbesteuer gespart werden.
› mehr