Arbeitnehmerüberlassung am Bau: Das ist zu beachten
Leiharbeit und Kollegenhilfe können ein sinnvolles Mittel bei schwankender Auftragslage sein. Doch Leiharbeit ist im Bauhauptgewerbe verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen, die eine Arbeitnehmerüberlassung ermöglichen.
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