Beratungsprotokolle sind mangelhaft Mitschriften für Verbraucher "völlig unbrauchbar"
Die seit 2010 vorgeschriebenen Beratungsprotokolle nach Verkaufsgesprächen für Geldanlagen sind
einer Untersuchung zufolge für Verbraucher "völlig unbrauchbar". Sie dienen vor allem dem Schutz der Banken vor Verbraucherklagen.
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