Kredithandel Der Kredithandel bezeichnet den direkten Handel mit Forderungen aus Kreditverträgen sowie den Handel von Kreditrisiken mit Kreditderivaten. Hierbei ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um Verbraucherkredite und Firmenkredite oder dinglich gesicherte Kredite, z.B. Hypothekendarlehen, handelt. Seiteiniger Zeit besteht in Deutschland eine rechtspolitische Diskussion über den Verkauf von Krediten.
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