Rechtliche Pflichten
- Immer wenn ein Unternehmen im Internet auftritt - sei es auf der Unternehmensseite, im Internetshop, auf Verkaufsplattformen, aber auch bei Facebook oder Twitter - muss eine so genannte Anbieterkennzeichnung, besser bekannt als „Impressumspflicht“ , angefügt werden.
- Direkte Kommunikation auf elektronischem Weg wie E-Mails oder auch die Nachricht, die über ein soziales Netzwerk verschickt wird, bedarf immer einer Einwilligung des Empfängers, wenn es sich um werbliche Kommunikation handelt. Informationen über neue Produkte oder Angebote sollten deshalb besser nur auf den eigenen Seiten des Netzwerks veröffentlicht und nicht ungefragt an „Fans“ und „Freunde“ gesendet werden.
- Facebook wirft neue Fragen zum Datenschutz auf. Das Problem: Facebook sammelt über den „Gefällt mir“-Button Userdaten auch auf fremden Seiten, sobald der User bei Facebook eingeloggt ist und auf die Seite eines Unternehmens kommt. Dies passiert auch, ohne dass der User auf den Button klickt. Aus diesem Grund sollte jeder Facebook-Seiten-Betreiber den Leser in einer Datenschutzerklärung darauf hinweisen.Quelle: NEG