Personallücke beim Zoll Mindestlöhne: "Es wird weder intensiv noch wirksam kontrolliert"
Ein Verstoß gegen den Mindestlohn ist eine Ordnungswidrigkeit, für die der betreffende Arbeitgeber theoretisch bis zu 500.000 Euro zahlen muss. In der Praxis kommt es jedoch selten dazu, denn für die Kontrolle wird viel zu wenig Personal eingesetzt. Zuständig ist der Zoll und mit ihm Klaus Leprich, der Bundesvorsitzende der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft. Dieser gab nun zu, dass "nicht intensiv und schon gar nicht wirksam kontrolliert" werde.
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