Gleichbehandlung mit Vollzeitbeschäftigten BAG bestätigt Diskriminierungsverbot bei Teilzeitjobs
Arbeitnehmer dürfen nicht wegen Teilzeitjobs benachteiligt werden. Nach einem Urteil haben sie Anspruch auf gleiche Bedingungen wie Vollzeitkräfte, ohne dass die Tarifparteien noch lange verhandeln.
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