Studie zu Gerichtsverhandlungen Gescannte Dokumente als Beweismittel zulässig
Alte Rechnungen und Verträge gehören ins Archiv und nicht in den Papierkorb. Diese Grundregel bekommt nun Risse. Denn Unternehmer können Geschäftsunterlagen auch digital aufbewahren, damit sie in einem Rechtsstreit als Beweismittel zulässig sind – in Nürnberg wurden dazu Gerichtsverhandlungen simuliert. Ergebnis: Wer Belege scannt, sollte die richtige Technik verwenden.
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