DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz Datenschutzbeauftragter künftig erst ab 20 Mitarbeitern nötig
Der Bundestag hat Änderungen im Datenschutzgesetz zugestimmt, damit der Aufwand für kleine Betriebe sinkt. Ein Datenschutzbeauftragter soll künftig erst ab einer Schwelle von zwanzig Mitarbeitern mit Verantwortung für persönliche Daten verpflichtend sein.
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