Neue Technische Regel TRGS 553 Schutz vor Holzstaub: Diese Pflichten haben Arbeitgeber
Holzstaub gilt als Gefahrstoff. Arbeitgeber müssen Maßnahmen treffen, um ihre Mitarbeiter vor einer Belastung zu schützen. Gesetzlich geregelt ist das in der Technischen Regel mit der Bezeichnung "TRGS 553". Mitte Dezember ist ihre Neufassung in Kraft getreten. Nun gilt europaweit ein einheitlicher Grenzwert für die Belastung mit Holzstaub am Arbeitsplatz.
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