Steuertipp Eingliederungszuschüsse: Steuer-Urteil überrascht Betriebe
Werden in einem Handwerksbetrieb Mitarbeiter beschäftigt, für die von der Agentur für Arbeit Eingliederungszuschüsse bezahlt werden, stellt sich in der Praxis die Frage, wie diese Eingliederungszuschüsse steuerlich beim Arbeitgeber zu behandeln sind. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs stellen diese Zahlungen beim Arbeitgeber steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar.
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