BAG-Urteil zur Leiharbeit Leiharbeit: Abweichen vom "Equal-Pay-Grundsatz" nicht so einfach möglich
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Rechte von Leiharbeitnehmern gestärkt und den "Equal-Pay-Grundsatz" bestätigt. Ein längeres Abweichen davon ist nur durch Branchenzuschlagstarifverträge möglich – und das nur, wenn die in Gänze gelten.
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