Die Bundesversammlung
Die Bundesversammlung Die Wahl des Staatsoberhauptes obliegt der Bundesversammlung, die nur dafür vom Bundestagspräsidenten einberufen wird. Sie besteht laut Grundgesetz "aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden". Die Bundesversammlung tritt am 23. Mai 2009 zusammen. Nach jetzigem Stand [...]
› mehr