Rechnungen mit Zahlungsziel Ohne Belehrung kein Verzug des Schuldners

Viele Handwerker kennen das Problem: Ein Kunde zahlt nicht. Um einen Zahlungsverzug des Schuldners zu begründen, reicht es jedoch nicht aus, wenn der Gläubiger eine Rechnung versendet, in der er einseitig ein Zahlungsziel bestimmt. Denn dazu muss die Rechnung auch die erforderliche Belehrung des Verbrauchers nach § 286 Abs. 3 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) enthalten. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH v. 25.10.2007, Az.: III ZR 91/07) hervor. › mehr
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Arbeitsvertrag Befristung nach der Ausbildung

Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit eines Grundes, der die Befristung sachlich rechtfertigt. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) liegt ein solcher sachlicher Grund vor, wenn die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern. Diese Vorschrift ermöglicht jedoch lediglich den einmaligen Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages nach dem Ende der Ausbildung. Weitere Befristungen desselben Arbeitsverhältnisses können nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 10.10.2007, Az.: 7 AZR 795/06) nicht auf diesen "Sachgrund" gestützt werden. › mehr