Gebrauchtwagen Käufer muss nicht mit Unfallschäden rechnen
Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann – wenn keine besonderen Umstände vorliegen – erwarten, dass das Fahrzeug keine Unfallschäden erlitten hat, die mehr als nur "Bagatellschäden" sind. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (BGH v. 12.03.2008, Az.: VIII ZR 253/05).
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