Mangelhaftes Material Kein Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Neuverlegung

Wichtiges Urteil für Handwerker: Haben sie mangelhaftes Material bei einem Lieferanten gekauft und bei einem Kunden verarbeitet, bekommen sie vom Lieferanten nur das mangelhafte Material ersetzt; auf den Kosten für die Auswechslung bleiben sie sitzen, wenn nicht der Lieferant den Mangel schuldhaft herbeigeführt hat. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (BGH v. 15.07.2008, Az.: VIII ZR 211/07). › mehr
- Anzeige -

Forderungssicherungsgesetz Erleichterungen für Bauhandwerker

Der Bundestag hat im Juni das Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz (FoSiG)) verabschiedet. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt die neuen Regelungen, die Handwerksbetriebe unterstützen sollen, berechtigte Forderungen geltend zu machen. › mehr