Fürchten bilanzierende Unternehmer, dass sie für Baumängel in Anspruch genommen werden könnten, dürfen sie gewinnmindernde Gewährleistungsrückstellungen bilden. Verwendet der Unternehmer hierbei jedoch für die Ermittlung der Höhe der Rückstellung pauschale Prozentsätze, die für seine Branche üblich sind, wird das Finanzamt die Rückstellung kürzen. Auf der sicheren Seite steht nur, wer persönliche Erfahrungswerte der letzten Jahre einfließen lässt.
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