Normalerweise wird ein Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und die erste Zeit als Probezeit vereinbart. In diesem Fall geht das Probearbeitsverhältnis in ein "normales Arbeitsverhältnis" über, wenn es nicht zuvor gekündigt wird. Arbeitgeber, die von diesem Regelfall abweichen und Arbeitsverhältnisse doppelt befristen, müssen die Vertragsklauseln künftig noch sorgfältiger gestalten. Dies geht aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor.
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