Beträge für freie Kost und Unterkunft Sachbezugswerte 2010 geringfügig geändert
Bundesregierung setzt Beträge für freie Kost und Unterkunft fest. Der Gesamtbetrag für freie Verpflegung steigt um monatlich fünf Euro auf 215 Euro. Aufgrund des nur geringfügig gestiegenen Indexes für Unterkunft und Mieten wurde von einer Erhöhung der Sachbezüge für diesen Bereich abgesehen. Die Verordnung tritt zum 1. Januar 2010 in Kraft.
› mehr