Baumängel Keine Umsatzsteuer bei Vermögensschaden
Entstehen an einem Bauwerk Mängel, die anstatt durch eine entsprechende Leistung durch einen Anspruch auf Schadensersatz abgegolten werden, so umfasst der Anspruch nicht die auf die Mängelbeseitigungskosten entfallende Umsatzsteuer, wenn die Mängel noch nicht tatsächlich behoben sind.
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