Arbeitsrecht Wer geht Weihnachten arbeiten?
An Weihnachten und Neujahr müssen Arbeitgeber rechtliche Regelungen zur Arbeitszeit und Vergütung beachten. Fallen Feiertage auf einen Werktag, gilt: Der Arbeitnehmer erhält an gesetzlichen Feiertagen für die Arbeitszeit, die wegen des Feiertags ausfällt, das Arbeitsentgelt, das er ohne den Arbeitsausfall hätte.
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