Bäcker handelt wettbewerbswidrig Irreführende Werbung: "Schlank im Schlaf" durch eiweißreiches Brot
Bewirbt ein Bäckereiunternehmen ein "Eiweiß-Abendbrot" mit dem Spruch "Schlank im Schlaf", handelt es wettbewerbswidrig, entschied das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein.
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