Rechtsentscheid des Bundessozialgerichtes Urteil: Krankengeld bei Arbeitslosigkeit
Auch wer am letzten Arbeitstag seines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeit erscheint, hat ein Recht auf Krankengeld. Das entschied jetzt das Bundessozialgericht in seinem Urteil, auf das die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) und der Sozialverband VdK Deutschland hinweisen.
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