EU-Health-Claims-Verordnung Bäcker und Metzger bekommen Vorgaben für die Werbung
Bäcker und Metzger dürfen für ihre Waren nur noch dann mit einer besonders gesunden Wirkung werben, wenn sie sich dabei an die EU-Health-Claims-Verordnung halten. Ab dem 14. Dezember sind alle Werbeaussagen zu Nahrungsmitteln verboten, die nicht in der EU-Liste stehen.
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