Das Landgericht Kiel hat dem Internetbrillenhändler 4 Care GmbH (lensbest.de) verboten, seine Korrektionsbrillen mit dem Hinweis "Immer in erstklassiger Optiker-Qualität" zu bewerben. Das berichtet der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA). Ein Gutachten hatte festgestellt, dass die Internetbrillen aufgrund fehlender Qualität zu Kopfschmerz, Unwohlsein und Schwindel führen könnten. Für den ZVA kommt das Urteil nicht überraschend.

"Das Gericht bestätigt uns vielmehr in unserer Ansicht, dass Brillen aus dem Internet die Qualitätsrichtlinien in der Augenoptik nicht erfüllen können", sagt ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod. In der Urteilsbegründung heißt es, mit dieser Werbeaussage erwecke der Internethändler beim Verbraucher den falschen Eindruck, dass eine online gekaufte Brille immer die beste Qualität aufweise, die der Verbraucher auch bei einem stationären Augenoptiker erhalten könne.
Das Gericht stützt seine Entscheidung nach Auskunft des ZVA auf ein Sachverständigengutachten des Mediziners Prof. Dr. Hans-Jürgen Grein von der Fachhochschule Lübeck. Der Gutachter habe festgestellt, dass bei Korrektionsbrillen, die über verschiedene Internetportale bestellt werden, die Einhaltung der einschlägigen DIN-Normen und damit die Verträglichkeit für den Kunden nicht gewährleistet sein könnten. "Kopfschmerzen, Unwohlsein, Schwindel oder tränende Augen" könnten Folgen der Benutzung von Brillen aus dem Internet sein. "Im Extremfall entstünden für den Brillenträger Doppelbilder", so das Gericht unter Hinweis auf das Gutachten.
Schmalere Datenbasis für die Internetbrillen
Der Grund für solche Gesundheitsbeeinträchtigungen sei darin zu sehen, dass Internetbrillen im Vergleich zu den von einem stationären Augenoptiker gefertigten Korrektionsbrillen nur auf einer viel schmaleren Datenbasis hergestellt werden. Während im Internet nur die auf dem Brillenpass vermerkten Refraktionswerte (Sphäre, Zylinder, Achslage) und der Augenabstand (Pupillendistanz) berücksichtigt werden, messe der stationäre Augenoptiker auch die sonstigen anatomischen Besonderheiten in Bezug auf die Augenstellung.
So werde bei den Internetbrillen insbesondere die meistens asymmetrische Anatomie der Augen, der Nase, der Ohren, der Schläfen und der Gesichtstopographie nicht berücksichtigt. Eine weitere erhebliche Fehlerquelle liege bei im Internet bestellten Brillen darin, dass die Kunden per selbst angefertigter Schablone den Pupillenabstand selbst messen müssen, wenn dieser nicht auf dem Brillenpass vermerkt ist. dhz