Baugewerbe erklärt Sozialkassenverfahren Für Nebentätigkeit kein Geld an Soka-Bau
Immer wieder gerät die Sozialkasse des Baus in die Kritik, weil sie angeblich von Gewerken außerhalb der Baubranche Beiträge einfordert. Das Baugewerbe weist diese Vorwürfe nun zurück: Wer Bauleistungen nur als Nebentätigkeit ausführt, ist nicht Soka-Bau-pflichtig und muss keine Beiträge bezahlen. Der neue Tarifvertrag erlaubt es außerdem Forderungen und Rückzahlungen zu verrechnen – hohe Nachzahlungen sollen so wegfallen.
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