Urteil des EuGH Mindestlohn: Welche Sonderleistungen Arbeitgeber anrechnen dürfen
Arbeitnehmer haben Anspruch auf den vollen tarifvertraglichen Mindestlohn. Allerdings darf der Arbeitgeber Einmalzahlungen auf die Gesamthöhe des Lohns anrechnen. Anders sieht es bei vermögenswirksamen Leistungen aus. Der Europäische Gerichtshof urteilte dazu im Fall eines Gebäudereinigers.
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