Steuer aktuell: Umsatzsteuer Schornsteinfeger: Leistungen stets umsatzsteuerpflichtig
Übermittelt ein Schornsteinfeger für seine Leistungen Rechnungen an Kunden, kommt es nicht selten zu kritischen Anmerkungen und Rückfragen. Zweifelhaft ist der Ausweis der Umsatzsteuer für übernommene hoheitliche Leistungen. Eine klarstellende Erläuterung kommt von der Oberfinanzdirektion Frankfurt.
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