Berufsbekleidung und Steuer Jeans, Schuhe, Poloshirt: Was zählt als Betriebsausgabe?

Kauft ein Unternehmer für seine Angestellten Blaumann oder Sicherheitsschuhe, kann er für diese Investition einen Betriebsausgabenabzug geltend machen. Doch für Kleidungsstücke, die auch privat getragen werden, gelten andere Regeln. Wie Handwerker steueroptimal Berufsbekleidung shoppen.   

Kfz-Mechatroniker
Wenn Handwerker bürgerliche Kleidung bei einem Fachhändler für Berufsbekleidung kaufen, fragt das Finanzamt meist nicht genau nach. - © Iryna - stock.adobe.com

Der Bundesfinanzhof hat sich erneut zur steuerlichen Behandlung von Kleidungsstücken geäußert, die Unternehmer für betriebliche Zwecke nutzen oder ihren Arbeitnehmern überlassen. Die Aussage der Richter: Bürgerliche Kleidung ist steuerlich tabu. Das bedeutet im Klartext: Es gibt für bürgerliche Kleidung weder einen Betriebsausgabenabzug, noch besteht ein Anspruch auf eine Vorsteuererstattung. Wer dennoch eine Betriebsausgabe geltend machen möchte, kann diese zwei Wege gehen.

Grundsätze zum Betriebsausgabenabzug für Kleidung

Erwirbt ein Unternehmer typische Berufskleidung darf er für diese Ausgaben in der Gewinnermittlung einen Betriebsausgabenabzug geltend machen. Doch für Kleidungsstücke, die auch privat getragen werden können, sträuben sich die Prüfer der Finanzämter. Wird beispielsweise eine Jeans über die betriebliche Kasse gekauft oder ein Anzug, um bei Besprechungen seriöser zu wirken, setzt das Finanzamt beim Betriebsausgabenabzug den Rotstift an.

Praxis-Tipp: Die Diskussion, ob Ausgaben abziehbar sind, gilt übrigens nicht nur für Kleidungsstücke, sondern auch für Schuhe. Selbst wenn ein Unternehmer den ganzen Tag auf den Beinen ist und deshalb Probleme mit den Füßen hat, sind normale Turnschuhe leider keine typische Berufsbekleidung. Es müssen schon Schuhe mit Schutzkappen sein.

Aufteilung der Ausgaben nicht zulässig

Nun könnte ein Unternehmer auf die Idee kommen, die Ausgaben für bürgerliche Kleidung, die für betriebliche oder berufliche Zwecke gekauft wird, zumindest anteilig den Betriebsausgaben zuzurechnen. Doch auch dieser Aufteilung widersprechen die Finanzverwaltung und die Gerichte. Entweder ist ein Kleidungsstück typische Berufskleidung – dann winkt der 100-prozentige Betriebsausgabenabzug oder es handelt sich nicht um eine typischen Berufskleidung und die Ausgaben dafür sind reine Privatsache.

Betriebsausgabenabzugsverbot auch für bürgerliche Kleidung der Arbeitnehmer

Kauft ein Unternehmer seinen Mitarbeitern bürgerliche Kleidung, wird das Finanzamt zwar einen Betriebsausgabenabzug anerkennen. Gleichzeitig wird aber auch unterstellt, dass hier eine Sachzuwendungen an den Mitarbeiter vorliegt. Und eine solche Sachzuwendungen führt zu Arbeitslohn. Dafür wird Lohnsteuer und Sozialversicherung fällig.

Betriebsausgabenabzug sicherstellen

Ein Betriebsausgabenabzug lässt sich in der Regel sicherstellen, wenn die Kleidungsstücke von einem auf Berufskleidung spezialisierten Händler erworben werden. Hier wird das Finanzamt in der Regel nicht prüfen, ob eher bürgerliche Kleidung gekauft wird. Bürgerliche Kleidungsstücke könnten zudem mit auffälligen Firmenlogos (zum Beispiel am Kragen eines Hemds) versehen werden. Dann kann argumentiert werden, dass zwar bürgerliche Kleidung gekauft wurde, diese aber wegen der Logos nicht privat getragen werden dürfte.

Kein Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung

Der Bundesfinanzhof hat auch entschieden, dass ein Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung ausgeschlossen ist. Auch hier wird eine Aufteilung der Ausgaben in einen privaten und unternehmerischen Teil ausgeschlossen (BFH, Urteil v. 24. August 2022, Az. XI R 3/22; veröffentlicht am 23. Januar 2023). Auch wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern bürgerliche Kleidung kauft und für den Arbeitsalltag überlässt, ist die Vorsteuererstattung für solche Kleidungsstücke tabu.

Reinigungskosten und Reparaturkosten auch im Fokus der Überprüfungen

Stellt das Finanzamt fest, dass ein Unternehmer für bürgerliche Kleidung einen Betriebsausgabenabzug und eine Vorsteuererstattung geltend gemacht hat, droht nicht nur ein Betriebsausgaben- und Vorsteuererstattungsverbot für diese Kleidungsstücke. Auch die Reinigung und Reparatur bürgerlicher Kleidung ist steuerlich tabu und führt zu einer weiteren Kürzung des Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzugs.