Unternehmer und Arbeitnehmer müssen verschiedene Steuerspielregeln beachten, wenn sie optimal ins neue Steuerjahr 2023 starten möchten. Sechs Tipps, was Sie jetzt zu Beginn des Jahres prüfen und erledigen sollten.

Beherrschender GmbH-Gesellschafter
Zunächst sollten beherrschende Gesellschafter (= Beteiligung an GmbH zu mehr als 50 Prozent) vertraglich noch im Januar fixieren, wenn sie sich für 2023 eine Gehaltserhöhung oder eine höhere Tantieme gönnen möchten. Denn bei beherrschenden GmbH-Gesellschaftern erkennt das Finanzamt die Mehrzahlungen nur an, wenn diese vorab vertraglich vereinbart werden. Gönnt sich ein GmbH-Gesellschafter dagegen ab Januar 2023 500 Euro mehr Gehalt pro Monat und vereinbart das mit der GmbH erstmals am 2. Mai 2023, dann liegt für die Monate Januar bis April eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe von 2.000 Euro vor.
Verdeckte Gewinnausschüttung bedeutet, dass das zu versteuernde Einkommen der GmbH um 2.000 Euro erhöht wird und dass der GmbH-Gesellschafter diese 2.000 Euro als Kapitalertrag versteuern muss. Das lässt sich nur durch die Vorab-Regelung der Gehaltserhöhung oder der höheren Tantieme vermeiden.
Optimale Lohnsteuerklasse
Durch die gestiegenen Lebenshaltungskosten aufgrund der Inflation und der enorm gestiegenen Gas- und Strompreise zählt jeder mehr eingenommene Cent. Mehr Geld auf dem Konto kann auch die optimale Lohnsteuerklassen-Kombination von verheirateten Ehegatten im Jahr 2023 bringen.
Sind beide Ehegatten Arbeitnehmer, hilft ein Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2023 des Bundesfinanzministeriums bei der Entscheidung, mit welcher Lohnsteuerklassen-Kombi ein insgesamt höheres Nettogehalt bei den Ehegatten ankommt. Abrufbar unter bundesfinanzministerium.de.
Zweigleisig fahren
Arbeitnehmer oder Unternehmer, die der Meinung sind, dass sie für die Privatnutzung des Firmenwagens nach der sogenannten 1-Prozent-Regelung zu viel versteuern, sollten ab 2023 zweigleisig fahren. Idealerweise durch das Führen eines Fahrtenbuchs ab 1. Januar 2023. Am Ende des Jahres kann der Unternehmer oder der Arbeitnehmer dann eine Vergleichsrechnung durchführen und sich für die steuerlich günstigere Variante entscheiden – entweder für die 1-Prozent-Regelung oder für die Fahrtenbuchmethode. Zwar hätte das Fahrtenbuch bereits seit 1. Januar 2023 geführt werden müssen, aber vielleicht drückt das Finanzamt ein paar Augen zu, wenn erst einige Tage später mit den Aufzeichnungen begonnen wurde.
Lohnsteuerfreibetrag 2023
Arbeitnehmer und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer können dem Finanzamt bereits heute ihre voraussichtlichen Werbungskosten, Sonderausgaben oder Verluste für 2023 präsentieren. Und zwar in den Vordrucken zum Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2023. Das Finanzamt ermittelt aus den Angaben einen Lohnsteuerfreibetrag 2023. Folge: Der Arbeitgeber behält wegen dieses Lohnsteuerfreibetrags vom Arbeitslohn 2023 weniger Lohnsteuer ein. Mit dem höheren Nettogehalt lassen sich die gestiegenen Lebenshaltungskosten besser finanzieren.
Bauabzugsteuer I
Wer Bauleistungen erbringt, muss seinen Kunden eine Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsteuer aushändigen. Andernfalls behält der Kunde möglicherweise vom Rechnungsbetrag 15 Prozent Bauabzugsteuer ein und führt diese ans Finanzamt ab. Viele solcher Freistellungsbescheinigung haben zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit verloren.
Vor einer Rechnungsstellung über Bauleistungen im Jahr 2023 sollte deshalb unbedingt geprüft werden, ob die ausgehändigten Bescheinigungen noch gültig sind. Wenn nicht, sollte umgehend eine neue Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsteuer beim Finanzamt beantragt und den Kunden noch vor Rechnungsstellung ausgehändigt werden. Nur so verhindert man, dass Kunden nicht den kompletten Rechnungsbetrag überweisen.
Bauabzugsteuer II
Wer Subunternehmer mit Bauleistungen beauftragt und Rechnungen von diesen bekommt, muss die Bauabzugsteuer einbehalten und ans Finanzamt abführen, sollte im Zeitpunkt der Zahlung keine gültige Freistellungsbescheinigung vorliegen.
Ist die Gültigkeit der Bescheinigung zum Jahreswechsel ausgelaufen, sollte vom Subunternehmer eine neue Freistellungsbescheinigung angefordert werden. Nur wenn diese nicht innerhalb der vereinbarten Frist vorgelegt wird, sollte die Rechnung mit Einbehalt der Bauabzugsteuer bezahlt werden. Der Einbehalt der Bauabzugsteuer ohne gültige Freistellung ist ein Muss, um eine Haftung zu vermeiden.