Nach der Wahl in Großbritannien EU-Patent droht zu scheitern

Eigentlich sollte es schon einen Patentschutz für die gesamte Europäische Union mit nur einem Verfahren geben. Doch erst wurde das Projekt aufgeschoben und jetzt könnte es an Großbritannien scheitern.

Anton Horn

Im Wahlkampf versprach der spätere Wahlsieger David Cameron den Briten ein Referendum über den Verbleib in der EU. Sagen die Briten Nein, könnte das EU-Patent auf der Kippe stehen. - © Foto: jonybigude/Fotolia

Von 2014 auf 2015 auf 2016 – die Einführung des EU-Patents ist bereits mehrfach verschoben worden. Nun folgt die nächste Hängepartie – obwohl nach dem Scheitern der spanischen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof der Weg für dieses europäische Projekt frei schien. Durch das von David Cameron und den Tories versprochene EU-Referendum könnte der Brexit, der EU-Austritt Großbritanniens, Realität werden. Bevor aber nicht klar ist, ob das Vereinigte Königreich in der EU bleibt oder austritt, wird das EU-Patent sehr wahrscheinlich nicht in Kraft treten – unabhängig davon, ob das Referendum 2016 oder 2017 abgehalten wird. Der Brexit könnte sogar zum Sargnagel des EU-Patents werden. Die Dimension der Unsicherheit zeigt sich an zwei Punkten:

1. Zwingende Ratifizierung

Großbritannien gehört neben Frankreich und Deutschland zu den EU-Mitgliedstaaten, die das Abkommen zum EU-Patent zwingend ratifizieren müssen. Vor dem geplanten Referendum ist eine solche Ratifizierung in Großbritannien aber alles andere als sicher. Im Falle eines Brexits würden die Niederlande für Großbritannien in den "Kreis der Drei" nachrücken. Allerdings steht dort die Ratifizierung – wie in Großbritannien und Deutschland – ebenfalls noch aus.

2. EU-Gericht außerhalb der EU?

Bei einem Austritt Großbritanniens wäre ein maßgebliches EU-Gericht außerhalb der EU angesiedelt. Denn: Eine Abteilung der Zentralkammer des neuen Gerichts für das EU-Patent soll in London beheimatet sein.

Auf Basis der derzeitigen Verträge wäre es nicht möglich, London einfach durch eine andere Stadt zu ersetzen. Die Verträge müssten vielmehr geändert werden. Der mühsam erarbeitete Kompromiss wäre dahin, ein neuer müsste gefunden werden. Das gesamte europaweite Abstimmungs-Prozedere würde erneut beginnen. Ausgang: mehr als ungewiss.

Das EU-Patent

Ziel des EU-Patents ist, Patentschutz für das Gebiet der gesamten EU zu bieten. Der Vorteil für den Inhaber des EU-Patents ist, dass dieser sein Patent durch ein einziges Verfahren in mehreren Ländern gleichzeitig durchsetzen kann. Dafür soll ein einheitliches Patentgericht geschaffen werden, mit Zentralkammern in Paris, London und München und mit mehreren Lokalkammern in den EU-Mitgliedstaaten.

Bis es so weit ist, wird es aber noch dauern. Obwohl das EU-Patent ursprünglich 2014 in Kraft treten sollte, haben bislang nur sechs EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Frankreich, Malta, Österreich, Schweden) das Übereinkommen ratifiziert. Nötig sind insgesamt 13 EU-Staaten – darunter zwingend Deutschland und das Vereinigte Königreich.

Wer über die Fortschritte beim EU-Patent informiert werden möchte, kann sich auf heuking.de/eu-patent informieren und für die "EU-Patent Alerts" anmelden. Abonnenten erhalten kostenfrei eine Mitteilung, sobald es relevante Fortschritte beim EU-Patent gibt.

Doch selbst wenn die Briten Ja zur EU sagen, sind noch zwei wichtige Fragen zu klären: Zum einen die Sprache, in der Gerichtsverfahren zum EU-Patent geführt werden sollen. Beispiel Deutschland: Sollen hier in allen vier Lokalkammern (Hamburg, Düsseldorf, Mannheim, München) die Verfahren wahlweise auf Deutsch und auf Englisch geführt werden können? Das könnte bedeuten, dass ein deutscher Kläger ein deutsches Unternehmen vor einem Gericht in Deutschland auf Englisch verklagen kann.

Ebenso zu klären ist die Höhe der Kosten. Aktuell ist geplant, dass die Jahresgebühr für ein EU-Patent so hoch ist wie die Jahresgebühren von vier oder fünf nationalen Patenten. Dies würde das EU-Patent insbesondere für kleinere Unternehmen unattraktiv machen. Gleichwohl ließen sich diese Fragen noch 2015 klären. Wenn das geplante Brexit-Referendum jetzt nicht einen dicken Strich durch die Planung beim EU-Patent machen würde.

Der Autor

© Foto: Heuking Kühn Lüer Wojtek

Dr. Anton Horn ist Partner und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Heuking Kühn Lüer Wojtek.

Heuking Kühn Lüer Wojtek ist eine der größten wirtschaftsberatenden Sozietäten in Deutschland.

Er berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen im Bereich des Patentrechts.