Achtung: Impressumspflicht Instagram lässt jetzt mehr als einen Link zu

Handwerksbetriebe können jetzt bis zu fünf Links in ihrem Instagram-Profil hinterlegen. Eine praktische Neuerung, die gleichzeitig rechtliche Detailfragen zur Impressumspflicht aufwirft. Welcher Klick zählt als erster im Sinne der sogenannten Zwei-Klick-Regel?

Finger tippt auf Instagram App auf Smartphone
Handwerksbetriebe können nun bis zu fünf Webseiten in ihrem Instagram-Profil verlinken. Bei der Auswahl der Links sind rechtliche Aspekte wie die Impressumspflicht zu beachten. - © Julien Eichinger - stock.adobe.com

Wer seine Instagram-Follower auf Webangebote außerhalb der Plattform lenken wollte, hatte hierfür bisher nur begrenzte Möglichkeiten. In Storys können Unternehmen zwar seit einiger Zeit auch unabhängig von der Follower-Anzahl auf Webseiten außerhalb der App verlinken. Im Profil war aber immer nur Platz für einen Link. Nun hat Instagram den Spielraum erweitert. Ab sofort können Nutzer bis zu fünf Links in ihrem Profil hinterlegen.

Handwerksbetriebe sind damit nicht mehr auf "Linkbaum"-Tools angewiesen, die zum Teil datenschutzrechtliche Defizite aufweisen. Stattdessen können sie direkt in ihrem Instagram-Profil auf die Karriereseite, das Online-Terminbuchungs-Tool oder den neuen Blogbeitrag verlinken.

Zwei der fünf Links sollten Betriebe jedoch reservieren, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Ein gewerblicher Instagram-Account stellt wie eine Firmenwebseite eine Internetpräsenz dar. Für diese schreibt das Telemediengesetz (TMG) ein Impressum vor. Daneben benötigen geschäftsmäßige Accounts auch eine Datenschutzerklärung, die andere Inhalte hat als die Datenschutzerklärung für Webseiten.

Bis zu 5 Link in Instagram: So geht´s

Um von der neuen Instagram-Funktion Gebrauch zu machen, müssen Nutzer ihr Instagram-Profil aufrufen und anschließend "Profil bearbeiten" auswählen. Unter "Links" können dann die Webseiten hinterlegt werden, auf die verlinkt werden soll. Die URLs können beschriftet und sortiert werden.

Instagram jetzt mit 5 Links
Die bis zu fünf Links werden sichtbar, wenn Nutzer auf den Link im Profil klicken. - © Screenshot / @deutsche.handwerks.zeitung auf Instagram

Die Anordnung ist wichtig, da nur der erste Link im Profil angezeigt wird. Die weiteren Links werden nur sichtbar, wenn jemand auf die entsprechende Schaltfläche klickt. Um den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen, sollten entweder der Beschreibungstext im Steckbrief oder der sichtbare Link deutlich machen, dass Impressum und Datenschutzerklärung hierüber erreicht werden können. Dies kann beispielsweise mit dem Text "Impressum und Datenschutzerklärung findest Du hier" oder einem "sprechenden" Link (z.B. www.beispiel.de/impressum-datenschutz) umgesetzt werden.

2-Klick-Regel: Was zählt als erster Klick?

Werden all diese Regeln eingehalten, bleibt dennoch eine gewisse Unsicherheit. Nach § 5 TMG muss ein Impressum "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein. Verstöße können von Wettbewerbern abgemahnt werden. Im schlimmsten Fall droht ein Bußgeld von 50.000 Euro.

In der Rechtsprechung hat sich der Grundsatz etabliert, dass eine leichte Erreichbarkeit auch nach zwei Klicks gegeben sein kann. Je nach Rechtsauffassung kann die sogenannte Zwei-Klick-Regel unterschiedlich ausgelegt werden. Konkret geht es bei Instagram um die Frage, welcher Klick "als erster" zählt. Zählt bereits der Klick auf das Instagram-Profil im Feed oder erst der Klick auf den Link im Profil?

"Das ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt", sagt Alexander von Chrzanowski, Fachanwalt für IT-Recht bei Rödl & Partner. Er hält die Auffassung für vertretbar, dass es sich bei einem Feed um ein kuratiertes Zusatzangebot der Social-Media-Plattform handelt. "Der Handwerksbetrieb betreibt nur einen Account, von dem aus das Impressum mit zwei Klicks erreichbar sein muss." Von Chrzanowski zieht einen Vergleich zu den Ergebnissen einer Suchanfrage. "Eine Suchmaschine zeigt Teile des Webseiten-Inhalts ja auch bereits an, dennoch 'zählt' der Klick auf das Ergebnis noch nicht mit, wenn man das Impressum des Anbieters sucht."

Restrisiko verbleibt bei Nutzung der neuen Instagram-Funktion

Die Zwei-Klick-Regel könnte also erfüllt sein, wenn ein Handwerksbetrieb einen Link zum Impressum neben anderen Links in seinem Profil hinterlegt. Der Nutzer könnte dann auf den Link im Profil klicken (erster Klick), woraufhin sich der Linkbaum öffnet. Dort klickt der Nutzer dann auf den Link zum Impressum (zweiter Klick). Da die gesetzlichen Vorgaben aber wertungsoffen sind, bleibe ein gewisses Restrisiko, so von Chrzanowski. Als sichere Variante bliebe dann nur die Option, weiterhin einen Link im Instagram-Profil zu hinterlegen, der direkt zum Impressum führt.

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