Die hohen Strompreise belasten Haushalte und Betriebe. Die Strompreisbremse soll 2023 Entlastungen bringen, doch sie kann die Preissteigerungen nur dämpfen und nicht komplett auffangen. Der Wechsel des Stromanbieters kann sich deshalb gerade jetzt auszahlen. Neukundenverträge sind oft günstiger und ein Wechsel wieder besser möglich. Hier gibt es Tipps dazu.

Ab dem neuen Jahr soll die Strompreisbremse Verbraucher und kleine Unternehmen entlasten. Da die Strompreise aktuell aber höher liegen denn je, empfinden viele die geplanten Entlastungen als unzureichend. Die Strompreisbremse legt fest, dass Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh erhalten. Zu dieser Gruppe zählt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Haushalte und kleinere Unternehmen.
Für eine zweite Gruppe – die Stromkundinnen und -kunden mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 kWh im Jahr – hat die Bundesregierung vorgesehen, dass sie 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh enthalten. Diese Gruppe besteht laut BMWK vor allem aus mittleren und großen Unternehmen. Für sie fallen dann Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen noch zusätzlich an. Die Strompreisbremse tritt im März in Kraft, soll aber rückwirkend zum 1. Januar 2023 greifen.
Strompreise sinken 2023 im Schnitt um zehn Prozent
Das Vergleichsportal Verivox hat für die erste Gruppe der Haushalte und Verbraucher die durchschnittliche Entlastung dadurch berechnet und kommt zu dem Ergebnis, dass dann die jährlichen Gesamtkosten um rund zehn Prozent sinken können. So werten die Strompreisanalysten die geplanten Entlastungen auch nur als Dämpfer der Preisexplosion und nicht als großen Schritt. Denn die Stromkosten würden dennoch historisch hoch bleiben.
Ungelöst bleibt außerdem, dass so manch ein kleiner Gewerbekunde derzeit darum bangen muss, überhaupt noch einen Stromanbieter zu finden, der ihn versorgt. Einige energieintensive Betriebe haben zum Jahresende eine Vertragskündigung von ihrem Energieversorger bekommen. Darauf weist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hin. Der Verband kritisiert, dass bislang für diese Betriebe noch keine Lösung von Seiten der Politik angeboten worden sei. "Hier bedarf es rasch klarer betriebswirtschaftlich darstellbarer Anschlussvertragslösungen", forderte Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer.
Können sich Haushaltskunden und kleine Betriebe, die unter 10.000 kWh an Strom verbrauchen, im Notfall noch auf den Grundversorger vor Ort berufen und von ihm Strom beziehen, steht diese Option bei höheren Verbräuchen – etwa von Bäckereien oder metallverarbeitenden Betrieben – nicht mehr zur Verfügung. "Bei höheren Verbräuchen ist es nicht mehr möglich, sich auf die Grundversorgungspflicht des örtlichen Grundversorgers zu berufen, es muss ein Sondervertrag mit einem Energieversorger geschlossen werden – aktuell oft zu einem deutlich höheren Preis als bisher", bestätigt Lundquist Neubauer, Energieexperte von Verivox im Gespräch mit der Deutschen Handwerks Zeitung. Das stelle die Betriebe vor große Herausforderungen.
Stromverträge: Wieder Angebote für Neukunden
Für diejenigen, denen durch ihre Verbräuche eine größere Flexibilität gegeben ist, wird es laut Verivox dagegen etwas einfacher, den Stromanbieter zu wechseln. Denn auch hierbei gab es in letzter Zeit Probleme und vielerorts wurden Neukundenverträge gar nicht angeboten. So erklärt auch Lundquist Neubauer, dass eine Reihe von Stromversorgern den Vertrieb an Neukunden aufgrund der hohen Großhandelspreise von Strom zeitweise eingestellt hatten. "Mittlerweile steigt die Zahl der Angebote für Neukunden aber wieder", bestätigt er. So kann es sich derzeit durchaus lohnen, sich über einen Wechsel des Stromanbieters zu informieren und die Preise zu vergleichen. Neubauer rät beim Vergleichen dazu, nicht von den Preisen der letzten Abrechnung auszugehen, sondern mögliche Preiserhöhungsschreiben des aktuellen Versorgers zu berücksichtigen.
Genau hinschauen muss man dabei allerdings auch bei den Anbietern selbst. Dabei ist zwischen den örtlichen Grundversorgern und den überregionalen Anbietern zu unterscheiden. Die Grundversorger sind die jeweils ortsansässigen Unternehmen, über die der Großteil der Verbraucher vor Ort versorgt wird und die auch – zumindest für Haushalte und bei kleinen Verbräuchen – eine Versorgungspflicht haben. Lange Zeit galten die Tarife der Grundversorger als teurer, wenn man sie mit bundesweit tätigen Anbietern verglich. Doch das hat sich in den vergangenen Monaten geändert. Zum Jahreswechsel zeichnet sich nun ab, dass die Tarife der Stromversorger wieder umgestaltet werden.
Strompreise 2023: Grundversorger erhöhen, überregionale Anbieter bieten Neukundenangebote
Dazu gibt Lundquist Neubauer folgende Einschätzung: "Ob der Grundversorgungstarif oder ein Neukundentarif eines überregionalen Versorgers günstiger ist, hängt stark vom jeweiligen Ort der Abnahmestelle und dem Jahresverbrauch ab. Pauschal lässt sich nur sagen: In den vergangenen Monaten war der örtliche Grundversorgungstarif häufig das günstigste verfügbare Angebot, während die Preise der überregionalen Versorger schneller auf die hohen Großhandelspreise reagiert haben und darum höher lagen. Nun steigen die Preise in der Grundversorgung an. Gleichzeitig sinken die Neukundenpreise der überregionalen Anbieter, die zuletzt deutlich über der regionalen Grundversorgung lagen." Es finde eine Angleichung der Preise bei regionalen und überregionalen Versorgern statt. Das betreffe sowohl die Preise für Haushalts- als auch für viele Gewerbekunden.
Ein Sonderthema, das hierbei hineinspielt und 2023 noch relevanter werden dürfte, sind die Stromtarife für diejenigen, die eine neue Wärmepumpe installiert haben oder dies aktuell planen. Denn auch hierbei wurde in den vergangenen Tagen über die Attraktivität dieser Art der Heizung diskutiert, da sie viel Strom benötigt. So gibt es zwar spezielle Stromtarife für Wärmepumpen und die Strompreisbremse soll nach Plänen des BMWK auch Sonderregelungen für Wärmepumpen enthalten. Voraussetzung um spezielle Stromtarife zu nutzen, ist aber ein separater Stromzähler für die Wärmepumpe. Die Stromtarife für Wärmepumpen werden nach Aussagen des Verivox-Experten allerdings ebenfalls deutlich teurer. Im Jahresvergleich seien auch sie um über 40 Prozent angestiegen. Also lohnt sich auch hierbei der Vergleich der Tarife und ihrer Kosten vor dem Abschluss eines neuen Vertrags.