Biomasse gilt als erneuerbare Energie Heizen mit Holz: Das gilt für den Neubau und im Bestand

Kaminöfen und Biomasseheizungen im Auf und Ab: Die Energiekrise hat die Nachfrage angeheizt, das Heizungsgesetz eine große Verunsicherung erzeugt. Holz ist darin nun als erneuerbare Energie eingestuft und der Einbau von Pelletheizungen soll gefördert werden. Was künftig für den Neubau gelten soll und was jetzt für das Heizen mit Holz gilt – eine Schornsteinfegermeisterin klärt auf.

Heizen mit Holz
Das Heizen mit Holzpellets in Biomasseheizungen soll eine BEG-Förderung bekommen. Es ist im neuen Heizungsgesetz als erneuerbare Energie eingestuft. - © Reflexpixel - stock.adobe.com

Die vergangene Heizperiode war geprägt von vielen Ängsten. Reichen Gas, Öl und Holz aus? Wie stark steigen die Preise? Und auf welche Heizungsart kann man langfristig noch setzen? Um sich ein wenig abzusichern und nicht ganz so abhängig zu fühlen, setzten viele auf den klassischen Kaminofen, den man mit Holzscheiten anfeuert. Die Nachfrage nach neuen Öfen stieg rasant. Viele alte Öfen sollten wieder fit gemacht werden, damit man damit das Heizen mit der herkömmlichen Heizung unterstützen oder gar ersetzen kann. Das Schornsteinfegerhandwerk hatte alle Hände voll zu tun, um die Anfragen zu bearbeiten – und auch, um aufzuklären.

Heizen mit Holz: Große Verunsicherung wann und für wen, sich was lohnt

Denn nicht in jedem Gebäude lohnt sich das Heizen mit Holz – ob in Form einer kleinen Einzelfeuerstätte wie einem Kaminofen, der die Heizung unterstützt, oder in Form einer Biomasse-Zentralheizung, die meist mit Pellets betrieben wird. Viele individuelle Faktoren spielen eine Rolle bei der Entscheidung für die jeweilige Heizungsart. Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger nehmen dabei nicht nur im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschauen die Abgaswerte der Heizungen unter die Lupe und sie nehmen nicht nur neu eingebaute Heizungen in Betrieb, sondern viele von ihnen sind auch als Energieberaterinnen und Energieberater tätig.

Die große Verunsicherung hat allerdings auch dafür gesorgt, dass fossile Heizungen, die langfristig eigentlich ersetzt werden sollen, nun erst einmal noch einen Aufschwung erlebten. Neben den derzeit stark gefragten Wärmepumpen, waren es vor allem Ölheizungen, die im ersten Halbjahr 2023 installiert wurden. Das zeigen Zahlen des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie. Das Heizen mit Biomasse erlebte dagegen einen Rückgang – vor allem das mit Holzpellets. Das mag einerseits am Preis liegen, denn mit der starken Nachfrage im Jahr 2022 nach Holz, ist auch der Pelletpreis gestiegen. Er lag im August 2022 beispielsweise fast 200 Prozent über dem Wert vom Vorjahr. Nun geht es aufgrund einer sinkenden Nachfrage herunter. Der Preis für Kaminholz schwankt ebenfalls stark.

Das Heizen mit Holz erlebt ein Auf und Ab allerdings auch im Zusammenhang mit der Diskussion um die Feinstaubproblematik. So stand es auch zur Debatte, ob Holz überhaupt bei den Energieträgern eingeordnet wird, die als erneuerbare Energien gelten und ob Heizungsanlagen, die mit Holz befeuert werden, eine staatliche Förderung bekommen. Das Umweltbundesamt warnt etwa davor, die Feinstaubbelastung durch Holzverfeuerungen zu unterschätzen und mahnt in einer Aufklärungsbroschüre "Heizen mit Holz – wenn dann richtig".

Heizen mit Holz im Heizungsgesetz: "Mit den Beschlüssen kann man arbeiten"

Dass der Umgang mit Holz als Brennstoff korrekt erfolgen muss, sieht auch der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks als Voraussetzung für dessen Nutzung an. So muss das Holz trocken genug, in der richtigen Menge eingesetzt und die Luftzufuhr richtig geregelt sein. Das Verwenden von Pellets erfolgt dagegen automatisiert in den Heizungsanlagen und ist nach Aussage von Julia Bothur, der Sprecherin des Bundesverbands, auch eine sehr saubere Sache. Die Pellets – gepresste Holzreste aus Sägewerken – verbrennen fast restlos und die Anlagen besitzen effektive Filtersysteme. Neben rund zehn bis zwölf Millionen Kaminöfen gibt es in deutschen Haushalten derzeit knapp 700.000 Pelletheizungen.

Eingesetzt sind Heizungsanlagen, die Holz nutzen, einerseits oftmals auch gewerblich und vor allem im ländlichen Raum. Daher soll es nach Angaben der Bundesregierung auch weiterhin einen Beitrag leisten und bei den 65 Prozent erneuerbaren Energien angerechnet werden, die jede neue Heizungsanlage ab 2024 nutzen müssen. Doch dabei gelten auch Auflagen und Nachhaltigkeitskriterien sind zu erfüllen. Holz ist auch ein begrenzter und für andere Branchen dringend nachgefragter Rohstoff.

Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks unterstützt diese Einschätzung der Bundesregierung, die sich auch in den Beschlüssen zum neuen Heizungsgesetz wiederfinden. So spricht Julia Bothur von einer dringend notwendigen Technologieoffenheit, ohne die die Wärmewende nicht gelingen könne. "Bis 2045 möchte Deutschland klimaneutral sein und der Ausstieg von den fossilen Energieträgern ist das Ziel. Aber das können wir in dem nun vorgegebenen Tempo nur erreichen, wenn man nicht zu einseitig denkt", sagt die Schornsteinfegermeisterin, die auch in ihrem eigenen Betrieb die Unsicherheiten spürt, die Verbraucher derzeit in Sachen Heizungsbeschlüsse umtreibt. Das Heizungsgesetz an sich bewertet sie in ihrer aktuellen Form als Fortschritt: "Mit den Beschlüssen kann man arbeiten."

Fahrplan für Stilllegungen und Umrüstungen alter Kaminöfen

Gegen die starke Verunsicherung helfen, kann ihrer Ansicht nach nur Aufklärung. So ist sie auch froh, dass sich so viele Menschen derzeit bei ihr und ihren Kollegen melden und Fragen dazu stellen. Statt von der großen Angst, bald im Kalten zu sitzen, sind die Fragen aktuell aber geprägt davon, was denn bald noch erlaubt sein wird – beim Einbau und der Nutzung von Heizungen. Gerade beim Heizen mit Holz spürt sie eine Ratlosigkeit. Aber auch weiterhin ein Interesse. "Das hat jetzt wieder das Niveau erreicht wie vor der Energiekrise und diejenigen, die eine Holzheizung einbauen wollen, wollen das auch richtig machen – mit dem Blick auf die Umwelt und den Klimaschutz", sagt Bothur.

Und dabei geht es neben dem Einbau und der Inbetriebnahme von Biomasseheizungen wie sie nun in der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgesehen ist, auch um die kleinen Zusatzheizungen der Kaminöfen. Denn ganz unabhängig vom neuen Heizungsgesetz gilt für sie bereits seit einiger Zeit ein Fahrplan, wie sie umweltfreundlicher werden. So mussten bereits in den vergangenen Jahren ältere Kaminöfen, stillgelegt, ausgetauscht oder mit neuerer Technik nachgerüstet werden. Nach diesem Fahrplan sind nun Öfen dran, die im Zeitraum von 1995 bis Ende März 2010 gefertigt wurden. Sie müssen bis zum Jahresende 2024 ausgetauscht oder nachgerüstet werden, wenn sie die Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung (BlmSchV) nicht einhalten.