Nach monatelangen Streitigkeiten hat der Bundestag das Heizungsgesetz verabschiedet. Fragen bleiben trotzdem offen. Der Handwerksverband fordert eine endgültige Förderkulisse.

"Auf dem Weg zu mehr Planungssicherheit für die Betriebe und ihre Kundinnen und Kunden ist mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes im Bundestag eine erste wichtige Etappe geschafft", sagte Handwerkspräsident Jörg Dittrich. Noch sei das Wärmeplanungsgesetz nicht endgültig verabschiedet. Mit den Eckpunkten für die Förderkulisse habe man erst eine Zwischenetappe erreicht. Positiv bewertete Dittrich, dass nicht zuletzt auf Drängen des Handwerks weitere Technologien wie das Heizen mit Holzpellets ins Gesetz aufgenommen wurden.
Nach dem Beschluss ist vor dem Beschluss
Auch Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, begrüßte den Beschluss des Bundestages. "Es ist gut, endlich einen Knopf an das Gesetz zu machen. Weitere Diskussionen würden die Baunachfrage zusätzlich verzögern", sagte er. In den Details bleibe das Gesetz aber verbesserungswürdig. Er wies außerdem darauf hin, dass es nicht die letzte Novelle gewesen sein dürfte. "Spätestens nachdem die EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie beschlossen wird, muss das GEG ohnehin erneut überarbeitet werden."
Auf die Wärmeplanung kommt es an
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Dann sollen neue Heizungen mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Heizungen sollen weiterlaufen und repariert werden können. Ab 2045 sollen Gebäude nur noch klimaneutral mit erneuerbaren Energien geheizt werden. Das 65-Prozent-Ziel soll ab Jahresanfang 2024 zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten gelten. Alle anderen Immobilienbesitzer sollen zuerst einmal die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung abwarten können, bevor sie sich für eine klimafreundlichere Heizung entscheiden müssen. Für Kommunen ab 100.000 Einwohner soll diese ab Mitte 2026, für kleinere Gemeinden bis Mitte 2028 vorliegen, ein entsprechendes Gesetz soll wie das GEG ab Jahresanfang 2024 gelten.
Das sollen neue Heizungen können
Wo die Kommune keinen Anschluss an ein Fernwärmenetz oder ein wasserstofffähiges Gasnetz in Aussicht stellt, müssen Immobilienbesitzer dann eine klimafreundlichere Heizung einbauen. Dies kann eine elektrische Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung, eine Hybridheizung als Kombination einer Wärmepumpe mit einer Gasheizung für besonders kalte Tage, eine Solarthermieheizung, eine Biomasseheizung wie eine Pelletheizung oder eine wasserstofffähige Gasheizung sein. Dafür muss es später aber auch ein wasserstofffähiges Gasnetz geben.
Übergangsfristen sind möglich
Für die Übergangszeit, in der noch keine Wärmeplanung vorliegt, kann für den Fall einer irreparablen Heizung für maximal fünf Jahre noch eine rein fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Dies soll allerdings nicht mehr ohne vorherige Beratung gehen: eine Beratung, in der auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und auf die steigenden Kosten durch eine höhere CO2-Bepreisung hingewiesen werden soll. Diese Heizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil an Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff für die Wärmeerzeugung nutzen. Ab 2029 sind mindestens 15 Prozent vorgeschrieben, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent. In Gebieten, in denen ein Fernwärmenetz angekündigt, aber noch nicht umgesetzt ist, sollen in einer Übergangszeit von zehn Jahren ebenfalls noch rein fossile Heizungen eingebaut werden dürfen.
Ausnahmen für Härtefälle
Von der Pflicht zum Einbau von Heizungen mit einem Anteil von 65 Prozent an Erneuerbaren Energien sollen alle Eigentümer befreit werden, bei denen eine "unbillige Härte" vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn die zu erwartenden Investitionskosten in keinem angemessenen Verhältnis zum Immobilienwert stehen oder wenn der Heizungstausch aufgrund "besonderer persönlicher Umstände" nicht zumutbar ist. Auch Bezieher von Sozialleistungen können sich vorübergehend befreien lassen.
Noch steht die genaue Förderung aus
Die Wärmewende soll auch künftig gefördert werden. Dazu soll die Bundesförderung für Effiziente Gebäude voraussichtlich bis Ende September angepasst werden und ebenfalls zum 1. Januar 2024 in Kraft treten, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Bisher liegen nur Eckpunkte für eine neue Förderrichtlinie vor. Danach sollen die förderfähigen Investitionskosten von derzeit 60.000 auf 30.000 Euro halbiert werden.
Verbände für höhere förderfähige Investitionskosten
Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima und andere Verbände halten diese Halbierung für kontraproduktiv und fordern förderfähige Investitionskosten von mindestens 45.000 Euro. Der Grund: Eine Halbierung auf 30.000 Euro würde bei Investitionen ab circa 40.000 Euro für den Kauf und Einbau einer neuen Heizung selbst bei einem Fördersatz von 50 Prozent zu einer Reduzierung der absoluten Förderbeträge gegenüber der heutigen Regelung führen.
Nach bisherigen Plänen mehr Geld für Selbstnutzer
Nach den bisherigen Eckpunkten zur Bundesförderung effiziente Gebäude soll es eine generelle Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von 30.000 Euro für den Heizungstausch bei selbst genutzten und vermieteten Immobilien geben. Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von weniger als 40.000 Euro sollen zudem mit zusätzlich 30 Prozent gefördert werden.
Geschwindigkeitsbonus geplant
Unabhängig vom Einkommen sollen Selbstnutzer mit 20 Prozent gefördert werden, wenn sie den Heizungstausch schnell – das heißt bis einschließlich 2028 vornehmen. Danach sinkt der Geschwindigkeitsbonus. Allerdings ist die maximale Förderung bei Selbstnutzern auf 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gedeckelt. Mehr als 21.000 Euro soll es also nicht geben. Bisher wurden Wärmepumpen mit bis zu 40 Prozent bei einer maximalen Fördersumme von 60.000 Euro gefördert.
Effizienzmaßnahmen werden zusätzlich gefördert
Daneben werden wie bisher auch weitere Maßnahmen zur Energieeinsparung an Häusern wie eine Wärmedämmung mit 15 Prozent gefördert. Alles in allem steigt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen auf 90.000 Euro. Zusätzlich ist nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums ein zinsverbilligter Ergänzungskredit für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen bei der KfW erhältlich. Dies soll für Jahreshaushaltseinkommen bis zu 90.000 Euro gelten.
Habeck: Wir werden unabhängiger von fossiler Energie
Nach den Worten von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ist das Gesetz eine zentrale Weichenstellung für mehr Klimaschutz. "Wir werden unabhängiger von fossiler Energie und stärken so die Energiesicherheit", teilte er mit. In der Debatte im Bundestag wies er darauf hin, dass sich Deutschland zur Klimaneutralität ab 2045 verpflichtet hat. Schon die vorherige unionsgeführte Regierung habe dies beschlossen, aber keine konkreten Maßnahmen umgesetzt.
Heftige Kritik von der Union
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt erhob schwere Vorwürfe gegen die Koalition. Die vorgesehene künftige staatliche Förderung sei unzureichend. "Dieses Gesetz macht die Menschen arm", sagte er. Habeck verwies auf förderfähige Kosten von bis zu 30.000 Euro allein für den Heizungstausch. Der SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch wies darauf hin, dass das GEG an vielen Stellen nachgebessert wurde und nun mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt werden soll. FDP-Fraktionschef Christian Dürr betonte, das novellierte Heizungsgesetz sei jetzt technologieoffen. Der Bundesrat wird Ende September über das Gesetz beraten.