Die Gehälter der GmbH-Geschäftsführer sind gestiegen. Bei jeder Gehaltserhöhung ist allerdings auch das Finanzamt mit von der Partie. Was GmbH-Geschäftsführer jetzt beachten sollten.
Nachdem Sie in dieser Woche erfahren haben, wie viel GmbH-Geschäftsführer im Handwerk verdienen, dürfte es zwei Reaktionen gegeben haben. Die einen ärgern sich, dass sie seit Jahren als Gesellschafter-Geschäftsführer ein zu geringes Gehalt beziehen. Die anderen ärgern sich, weil ihr Umsatz gerade mal so hoch ist wie die in der Studie veröffentlichten Gehälter. Doch steuerlich gelten für alle dieselben Steuerspielregeln .
Denn egal aus welchem Grund ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer sein Gehalt erhöht oder erstmals eine Gewinntantieme festlegt, das Finanzamt ist immer mit von der Partie. Denn bei beherrschenden Gesellschaftern erwartet das Finanzamt, dass sie die Gehaltserhöhung bzw. die (erstmalige) Tantieme stets im Vorhinein schriftlich vereinbaren. Beherrschende GmbH-Gesellschafter sind Gesellschafter, die ein Stimmrecht von mehr als 50 Prozent haben und somit ihren Willen in der GmbH durchsetzen können.
Verdeckte Gewinnausschüttung droht
Gönnt sich ein beherrschender GmbH-Gesellschafter ab November eine Gehaltserhöhung , ändert das aber erst im März nächsten Jahres im Arbeitsvertrag, stellt die Gehaltserhöhung von November bis Februar eine verdeckte Gewinnausschüttung. Diese Zahlungen erhöhen das zu versteuernde Einkommen der GmbH und der Gesellschafter muss sie als Kapitalerträge versteuern.
Tipp: Planen Sie also die Anhebung Ihres GmbH-Geschäftsführergehalts oder die erstmalige Auszahlung einer Tantieme, sollten Sie als beherrschender Gesellschafter das frühzeitig und unbedingt vor der erstmaligen Auszahlung schriftlich fixieren. Gut beraten ist, wer zu steuerlichen Sicherheit seinen Steuerberater hinzuzieht. dhz
Weitere Steuertipps gibt es imDHZ-Steuerarchiv .
