Damit das Finanzamt die Lohnsteuer von Arbeitnehmern korrekt erfassen kann, braucht es die Steuer-Identifikationsnummern. Mitte Januar hat das Bundeszentralamt für Steuern eine neue Möglichkeit geschaffen, die persönliche Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen.
Stellen Sie eine neue Mitarbeiterin, einen neuen Mitarbeiter oder einen Auszubildenden ein, brauchen Sie dessen persönliche Steuer-Identifikationsnummer. Nur damit erhalten Sie die notwendigen lohnsteuerlichen Informationen (sog. ELStAM = elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale), um die monatliche Lohnsteuer für das Bruttogehalt korrekt ermitteln und ans Finanzamt abführen zu können.
Was tun, wenn die Steuer-Identifikationsnummer fehlt?
In vielen Fällen wissen die Mitarbeiter gar nicht, dass sie eine Steuer-Identifikationsnummer haben. Hier zwei Möglichkeiten, wie diese Mitarbeiter an die gewünschte Steuer-ID kommen können:
- Blick in den Steuerbescheid: Hat ein Mitarbeiter in den letzten Jahren eine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht, findet man die Steuer-Identifikationsnummer im Steuerbescheid auf Seite 1 oben links unter der Steuernummer.
- Vereinfachter Antrag auf Übermittlung: Ist kein Steuerbescheid vorhanden oder gerade nicht auffindbar, gibt es seit 24. Januar 2022 eine einfache Möglichkeit, die erneute Übermittlung der Steuer-ID zu beantragen. Und zwar Online.
Steuertipp: Am 24. Januar 2022 hat das Bundeszentralamt für Steuern die virtuelle Onlineauskunft (ViolA) um eine neue Funktion erweitert. Im Chat kann mit einem virtuellen Assistenten die erneute Übermittlung der Steuer-Identifikationsnummer beantragt werden. Die Übermittlung erfolgt nur auf dem Postweg. Zur virtuellen Onlineauskunft – siehe hier. dhz