Die Energiesparmaßnahmen in Arbeitsstätten und öffentlichen Gebäuden gelten nun bis zum 15. April. Die Bundesregierung schließt eine Notsituation für diesen Winter noch nicht aus und fordert daher weiterhin zum Energiesparen auf.

Arbeitgeber dürfen auch weiterhin die Temperatur in Büroraumen auf 19 Grad absenken. Warmwasser soll dort, wo es lediglich dem Händewaschen dient, abgeschaltet werden. Außerdem dürfen Werbeflächen und Denkmäler weiterhin nur zu bestimmten Zeiten beleuchtet werden. Diese Punkte sind Teil der Energiesparmaßnahmen der Bundesregierung, die im September beschlossen wurden. Sie wurden nun bis 15. April verlängert.
Ziel ist es, unabhängiger vom russischen Gas zu werden. Die EU-Mitglieder hatten sich vergangenes Jahr darauf geeinigt, ihren Gasverbrauch um 15 Prozent zu reduzieren.
Kurzfristige Energiesparmaßnahmen
Verlängert wurden nun die kurzfristigen Energiesparmaßnahmen der Energiespar-Verordnung, die zunächst bis 28. Februar befristet waren.
Zu den kurzfristigen Energiesparmaßnahmen zählen:
- In Arbeitsstätten wird die Mindestraumtemperatur um ein Grad Celsius abgesenkt.In öffentlichen Arbeitsstätten ist dies zugleich die Höchsttemperatur. Erlaubt sind maximal 19 Grad. Gemeinschaftsflächen, an denen sich nicht dauerhaft Personen aufhalten, dürfen nicht mehr beheizt werden.
- Warmwasser soll dort, wo es lediglich dem Händewaschen dient, abgeschaltet werden oder die Temperatur auf das hygienische Mindestmaß abgesenkt werden.
- Die Nutzung von leuchtenden beziehungsweise lichtemittierenden Werbeanlagen wird für bestimmte Zeiten (22:00 bis 06:00 Uhr des Folgetages) untersagt. Damit wird vor allem im Gewerbe-, Handel und Dienstleistungssektor unnötiger Energieverbrauch reduziert.
- Die Beleuchtung öffentlicher Nichtwohngebäude und Baudenkmäler wird verboten, soweit sie nicht zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist.
Es bestehe weiterhin Bedarf zur Verringerung des Energieverbrauchs, heißt es beim zuständigen Bundesministerium für Energie und Klimaschutz. Die früheren russischen Energielieferungen könnten noch nicht vollständig durch andere Lieferquellen und erneuerbare Energien ersetzt werden. Auch wenn die Gasspeicher aktuell gut gefüllt sind, sei eine Notsituation nicht vollständig auszuschließen.
Mittelfristige Energiesparmaßnahmen
Über den 15. April hinaus gelten die mittelfristigen Energiesparmaßnahmen bis zum 30. September 2024.
Zu den mittelfristigen Energiesparmaßnahmen zählen:
- Mieterinnen und Mieter können die Raumtemperaturen in ihren Wohnungen auch dann freiwillig absenken, wenn vertraglich eine höhere Mindesttemperatur vereinbart ist, die höher liegt als sie zum Schutz der Wohnung vor Schäden erforderlich wäre.
- Verbraucherinnen und Verbraucher sollen schneller informiert werden, wie sehr die Gaspreise für ihre Heizung steigen und so zu sparsamem Heizen motiviert werden.
- Gebäudeeigentümer werden zur Optimierung der Heizungssysteme ihrer Gebäude verpflichtet. Dies umfasst eine Prüfung des Heizungssystems auf grundlegende Einstellungsmängel sowie auf die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen. Eigentümer größerer Gebäude sollen verpflichtet werden, das Heizungssystem hydraulisch abgleichen zu lassen, um eine Energieeinsparung zu erzielen. jes