Die Expertenliste für Energieeffizienz ist um eine neue Kategorie erweitert worden. Ab sofort können sich Fachleute auch für das KfW-Programm "Nichtwohngebäude" registrieren. Auch Handwerksbetriebe können davon profitieren.

Nichtwohngebäude machen in Deutschland nur etwa 15 Prozent des Immobilienbestands aus, verantworten aber ein Drittel des Gebäudeenergiebedarfs. Auch in vielen Handwerksbetrieben wird noch immer zu viel Energie zum Heizen verbraucht. Deshalb können Handwerksbetriebe daher für den Neubau energetisch optimierter Werkstätten, Lager und Bürogebäude staatliche Förderungen in Anspruch nehmen. Das Gleiche gilt für Sanierungsmaßnahmen im Bestand, die den Gebäudeenergiebedarf senken.
Handwerksbetriebe profitieren von neuer Expertenliste
Damit die Betriebe schnell kompetente Ansprechpartner finden, gibt es für die Förderprogramme des Bundes sogenannte Energieeffizienz-Expertenlisten. Dort können sich seit Juli 2015 auch Experten eintragen, die KfW-Effizienzhäuser im Nichtwohngebäudebereich planen und in der Umsetzung begleiten. So können Unternehmen und Kommunen künftig schnell Experten für energiesparendes Bauen und Sanieren von Büros, Fabriken, Schulen oder Hotels finden.
Seit Juli 2015 fördert die KfW die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau gewerblich genutzter Gebäude in den Bereichen Handel, Dienstleistungen und Industrie (KfW-Programme 276, 277, 278). Außerdem sind die bestehenden Förderprogramme für kommunale und soziale Nichtwohngebäude wie Schulen oder Krankenhäuser seit Oktober 2015 erweitert worden (KfW-Programme 217 – 220). Deshalb wurde nun die Energieeffizienz-Expertenliste um die neue Kategorie "Nichtwohngebäude" ergänzt.
Grund- und Zusatzqualifikationen als Zugangsvoraussetzungen
Fachleute, die sich in der neuen Kategorie registrieren wollen, müssen eine Grund- und eine Zusatzqualifikation vorweisen. Grundqualifikation ist die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise für Nichtwohngebäude nach Paragraf 21 der Energieeinsparverordnung (EnEV).
Die Zusatzqualifikation weisen die Experten über Weiterbildungen oder eine Referenz nach. Die Weiterbildung muss dabei insgesamt 150 Unterrichtseinheiten umfassen und in Basisthemen wie energieeffizientes Bauen sowie ein Zusatzmodul "Planung und Umsetzung Nichtwohngebäude" unterteilt sein.
Experten aus anderen Kategorien benötigen weniger Zusatzqualifikation
Experten, die bereits in den vorhandenen Kategorien "Wohngebäude (KfW)“ und/oder "Vor-Ort-Beratung (BAFA)“ eingetragen sind, müssen lediglich noch Weiterbildungen im Umfang von 50 Unterrichtseinheiten nachweisen.
Ein neuer Eintrag in die Liste kostet einmalig 50 Euro (netto), hinzu kommt ein Jahresbeitrag in Höhe von 100 Euro (netto).
Wer sich für die neue Kategorie in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eintragen möchte, kann sich unter www.energie-effizienz-experten.de registrieren. Bereits gelistete Experten finden in ihrem Profil die Möglichkeit, sich für die neue Kategorie Nichtwohngebäude einzutragen.
Expertenliste soll Qualität bei der Beratung sicherstellen
Die Expertenliste für Energieeffizienz wurde 2011 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW eingeführt, um die Qualität von geförderten Energieberatungen und energieeffizienten Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen sicherzustellen. Der Aufbau und die Betreuung der Liste erfolgt durch die Deutsche Energie Agentur (dena). dhz
Weitere Informationen sowie die genauen Anforderungen für die neue Expertenliste gibt es im aktuellen Regelheft .