Wirtschaftsminister Gabriel arbeitet weiter am Steuerbonus für die energetische Gebäudesanierung. Erst kürzlich wurde er auf Eis gelegt, doch auch Bayern hat im Bundesrat den Antrag auf einen neuen Gesetzesentwurf gestellt. Hier einige Vorschläge, wie ein Steuerbonus aussehen könnte.
Auf der Internationalen Handwerksmesse (IHM) in München war es das Thema. Die Rede ist von den seit Jahren geplanten Steuervergünstigungen für die energetische Sanierung des Eigenheims. Wirtschaftsminister Gabriel nannte den Streit um Steuervorteile für die energetische Sanierung auf der IHM eine "unerfreuliche Debatte", stellt aber zugleich klar, dass diese Gesetzesvorhaben aber keinesfalls gestoppt sind.
Das zeigt nun auch ein Tagesordnungspunkt einer Plenarsitzung des Bundesrats am 27. März 2015. Dort findet sich unter TOP 14 ein Antrag des Freistaates Bayern, einen Gesetzesentwurf zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung vorzulegen.
Bislang scheiterte dieses Gesetzesvorhaben, das auch die Auftragsbücher von Handwerksbetrieben füllen dürfte, an der Gegenfinanzierung. Bayern lehnt es beispielsweise ab, dass die Steueranrechnung für Handwerkerleistung nach § 35a Abs. 3 EStG bei Einführung der Steuervorteile für energetisches Sanieren begrenzt oder gar ganz wegfallen soll.
Alternativvorschläge erwünscht: Bitteschön ….
Auf der IHM betonte Wirtschaftsminister Gabriel, dass er auf bessere Alternativvorschläge warten würde. Der Steuerexperte der Deutschen Handwerks Zeitung, Diplom-Finanzwirt Bernhard Köstler, legt hiermit seine Vorschläge vor:
- Die geplanten Steuervergünstigungen für energetisches Sanieren und die Steueranrechnung für Handwerkerleistungen (der sogenannte Handwerkerbonus ) schließen sich gegenseitig aus. Steuerzahler bekommen also nur eine steuerliche Förderung. Hier besteht ein Wahlrecht .
- Die Steuervergünstigungen sollten auf begünstigte Kosten von 50.000 Euro gedeckelt werden. So wird vermieden, dass sehr reiche Steuerzahler mit einem deutlich höheren Budget über die Maßen steuerlich begünstigt werden.
- Wer Förderkredite für die Sanierung in Anspruch nimmt, bekommt keine weiteren Steuervergünstigungen (gilt heute schon beim Handwerkerbonus).
- Verkauft ein Steuerzahler sein Eigenheim, das er energetisch sanieren ließ, innerhalb von 10 Jahren nach der Sanierung, fallen die Steuervergünstigungen aus der energetischen Sanierung anteilig rückwirkend weg. Erhaltene Steuervorteile müssen anteilig zurückgezahlt werden. Hierdurch soll ein Gestaltungsmissbrauch verhindert werden (erst als Eigenheim sanieren lassen, Steuervorteile kassieren und später saniert verkaufen).
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv . dhz
