Der Steuerbonus zur energetischen Gebäudesanierung ist zwar auf Eis gelegt. Dennoch stehen Kunden von Handwerkern verschiedene Fördermodelle und steuerliche Vergünstigungen zu, wenn sie Aufträge zur Gebäudesanierung erteilen. Hier die wichtigsten Infos, die Handwerker ihren Kunden mitteilen können, um diese von der Auftragsvergabe zu überzeugen.
KfW-Förderung für Energetisches Sanieren
Kunden können bei Vergabe eines Auftrags zum energetischen Sanieren ihres Eigenheims ein zinsgünstiges Darlehen, Tilgungszuschüsse, Investitionszuschüsse und zahlreiche weitere Förderungen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, beantragen. Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen finden private Kunden unter kfw.de in den Rubriken "Für Privatkunden" und "Bestandsimmobilie".
Aufgepasst: Wird eine Baumaßnahme durch die KfW gefördert, haben Kunden keine Möglichkeit mehr, eine Steueranrechnung für Handwerkerleistungen zu beantragen (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG).
Steueranrechnung für Handwerkerleistungen
Für Baumaßnahmen an einer Immobilie können Privatkunden eine Steueranrechnung von 20 Prozent der abgerechneten Handwerkerleistung, maximal 1.200 Euro im Jahr beantragen. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten nach Bezugsfertigkeit der Immobilie entstehen. Mehr zum sogenannten Handwerkerbonus lesen Sie hier.
Tipp: Kunden können die KfW-Förderung sowie die Steueranrechnung für Handwerkerleistungen ausnahmsweise kombinieren, indem sie verschiedene Baumaßnahmen in verschiedenen Verträgen beauftragen. Für die Heizungssanierung können beispielsweise Fördergelder beantragt werden. Für die gleichzeitige Fassadensanierung kann daneben die Steueranrechnung beantragt werden (BMF, Schreiben v. 10.1.2014, Az. IV C 4 – S 2296-b/07/0003:004).
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .