Beruflich Qualifizierte aus Nicht-EU-Staaten können bald leichter in Deutschland arbeiten. Zum 1. März tritt das entsprechende Gesetz in Kraft. Was das für das Handwerk bedeutet.
Karin Birk

Zum Start des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zeigt sich Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer erfreut. "Das deutsche Handwerk wie die Wirtschaft insgesamt brauchen mehr denn je beruflich qualifizierte Fachkräfte – auch aus Drittstaaten", sagte er vor Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. März. "Das beste Gesetz nützt aber nichts ohne eine gute Umsetzung", fügte er hinzu. Alle Beteiligten müssten jetzt dafür sorgen, dass Verwaltungsverfahren gestrafft, beschleunigt und zuwanderungsfreundlich gestaltet würden. Dies erwarteten Arbeitgeber und ausländische Arbeitnehmer gleichermaßen.
Altmaier: Neues Gesetz ist ein Meilenstein
Als Meilenstein bezeichnete auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) das neue Gesetz. "Unsere Wirtschaf braucht dringend Fachkräfte", sagt er. Seit einigen Jahren sei der Fachkräftemangel eines der größten Geschäftsrisiken. Dies betreffe insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die in der Konkurrenz um knappe Fachkräfte häufig gegenüber Großunternehmen unterlägen.
Damit die Zuwanderung gerade in kleine Handwerksunternehmen gelingt, sollten nach Ansicht Wollseifers solche ausländischen Fachkräfte gewonnen werden, die sprachlich und beruflich rasch integrierbar sind. "Hier setzt das Handwerk große Hoffnungen in das neue Instrument der Vermittlungsabsprachen, die eine zielgenaue Rekrutierung geeigneter ausländischer Fachkräfte in Kooperation mit ausländischen Arbeitsverwaltungen ermöglichen", betonte er. Was das neue Gesetz für das Handwerk bringe, werde auch ein jüngst mit der Bundesagentur für Arbeit gestartetes Pilotprojekt zur Rekrutierung bosnischer Fachkräfte zeigen.
Baugewerbe derweil verhalten optimistisch
Das Baugewerbe hat derweil noch keine allzu hohen Erwartungen: "Bis Fachkräfte über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz einreisen können, wird es noch geraume Zeit dauern", sagte Heribert Jöris, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) der DHZ. Gerade deshalb dringe der Verband darauf, dass die bestehende so genannte Westbalkan-Regelung über 2020 hinaus noch verlängert werde. Denn sie ermögliche bisher Arbeitern aus dieser Region einen erleichterten Aufenthalt in Deutschland.
Weiterer Baustein zur Fachkräftegewinnung
Nicht zuletzt wegen der Abschaffung der so genannten Positivliste für Mangelberufe befürwortet Thomas Zimmer, Kammerpräsident für Oberfranken, das neue Gesetz. "Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein weiterer – wenn auch kleiner – Baustein, der dazu beitragen kann, den hohen Fachkräftebedarf im Handwerk zu decken." Zwar stehe für die langfristige Fachkräftesicherung die Ausschöpfung der heimischen Potentiale weiterhin im Vordergrund, dennoch sei der Zuzug von Fachkräften und Ausbildungsinteressierten, egal ob aus der EU oder aus Drittstaaten, notwendig.
Das sieht das Gesetz im Einzelnen vor
Im Einzelnen sieht das Gesetz vor, dass beruflich qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten nach Anerkennung ihrer Qualifikation durch eine zuständige Anerkennungsstelle in Deutschland hier arbeiten können. Dies gilt dann, wenn sie einen Arbeitsplatz vorweisen und ausreichend deutsch sprechen. Die bisherige Beschränkung auf Engpassberufe und eine Vorrangprüfung wird es nicht mehr geben. Selbst wer einen Berufsabschluss hat, der in Deutschland nur teilweise anerkannt wird, soll unter bestimmten Voraussetzungen einreisen dürfen. Dies gilt für alle, die ein konkretes Arbeitsplatzangebot mitbringen und deren Nachqualifizierung geregelt ist.
Unternehmen können beschleunigtes Fachkräfteverfahren einleiten
Um Zeit zu sparen, können Unternehmen, die die ausländischen Fachkräfte schon kennen, ein so genanntes beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten, heißt es beim ZDH. In einem Anerkennungsverfahren wird dann geprüft, inwieweit die ausländische Berufsausbildung, die mindestens zwei Jahre umfassen muss, mit einer entsprechenden Berufsausbildung in Deutschland vergleichbar ist, und wo gegebenenfalls die künftigen Mitarbeiter noch nachqualifiziert werden müssen.
Läuft alles nach Plan, erteilt die Ausländerbehörde eine so genannte Vorabzustimmung . Mit dieser kann der Ausländer dann ein Visum beantragen. Dabei fallen für das Verfahren selbst Kosten von derzeit 411 Euro und für die Visumsgebühr Kosten von 75 Euro an. Liegt das Visum vor, kann die Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel ausstellen. Der Arbeit im Inland steht dann nichts mehr im Wege. Allerdings muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die ausländischen Fachkräfte nachqualifiziert werden. Die Kosten dafür hat der Arbeitgeber zu bezahlen, heißt es beim ZDH.
Einreise zur Arbeitsplatzsuche unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Selbst wer noch keinen festen Arbeitsplatz hat, soll nach dem neuen Gesetz zur Arbeitsplatzsuche für sechs Monate einreisen dürfen. Dies ist aber nur für diejenigen möglich, die entsprechende Sprachkenntnisse (B1) nachweisen und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Während des Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche ist eine Probebeschäftigung von bis zu zehn Stunden in der Woche möglich. Dadurch sollen Arbeitgeber und ausländische Fachkraft testen können, ob sie auch zueinander passen.
Junge Menschen auf Ausbildungsplatzsuche dürfen ebenfalls befristet einreisen
Auch zur Suche eines Ausbildungsplatzes können junge Menschen aus Drittstaaten für ein halbes Jahr einreisen, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Allerdings dürfen die Ausbildungsplatzsuchenden nicht älter als 25 Jahre sein. Daneben müssen sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und einen Schulabschluss einer deutschen Schule im Ausland oder eine Hochschulzugangsberechtigung ihres Heimatlandes nachweisen.
Weitere Informationen unter: www.make-it-in-germany.com