Ökostrom EEG-Reform: Union und SPD finden Kompromiss

Die EEG-Reform kann am Freitag im Bundestag beschlossen werden. Union und SPD haben einen Kompromiss gefunden, der auch die Brüsseler Forderungen erfüllt. Hausbesitzer mit kleinen Solaranlagen auf dem Dach sollen von der Ökostromumlage verschont bleiben, bei größeren Anlagen entfallen dafür die Sonderregeln.

Kleine Eigenstrom-Erzeuger, die Solaranlagen auf den Hausdächern installiert haben, bleiben von der EEG-Umlage verschont. Alle anderen müssen die Umlage zahlen. - © Foto: philip kinsey/Fotolia

Der Weg für die Reform des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) ist frei. Sie kann am Freitag im Bundestag beschlossen werden. Die Abgeordneten von Union und SPD haben am Dienstagabend einem Kompromiss zugestimmt, den die Parteispitzen zuvor ausgehandelt hatten, um Bedenken der EU-Kommission an den Reformplänen zu besänftigen.

Diese hatte kritisiert, dass die Bundesregierung ihre Pläne, Eigenstromerzeuger künftig zur Zahlung der EEG-Umlage zu verpflichten, nicht für alle gewerblichen Nutzer mit großen Anlagen gleichermaßen anwenden wollte. Industriebetriebe mit eigenen Kraftwerken sollten weniger bezahlen als beispielsweise Supermärkte mit einer Solaranlage auf dem Dach. Die Brüsseler Wettbewerbshüter hatten gegen diese Ungleichbehandlung protestiert.

Bestandsschutz für ältere Anlagen bleibt

Diese soll nun genauso wegfallen wie die Umlage für Besitzer sehr kleiner Anlagen. Hausbesitzer, die Strom in Solaranlagen bis zehn Kilowatt Leistung auf dem Dach produzieren und selbst verbrauchen, sollen von einer Pflicht-Abgabe nun doch ausgenommen werden.

Der überarbeitete Gesetzesentwurf sieht zudem einen Bestandsschutz für bereits laufende, ältere Eigenstrom-Anlagen vor. Die Koalition will diese nicht mit der Umlage belasten.

Alle Besitzer von größeren Ökoenergie-Anlagen und neuen Kraftwerken, in denen Strom für den eigenen Verbrauch produziert wird, müssen dafür aber ab August zunächst 30 Prozent der regulären EEG-Umlage bezahlen. Diese liegt derzeit bei 6,24 Cent je Kilowattstunde. Bis 2017 steigt die Abgabe dann in einem Stufenmodell auf 40 Prozent.

Da die Reform schon am 1. August in Kraft treten soll, standen Union und SPD unter großem Zeitdruck. Ohne den Kompromiss und die Möglichkeit, die Reform am Freitag durch den Bundestag zu bringen, könnte es für energieintensive Unternehmen knapp werden, für die kommende Förderperiode noch Anträge zur Entlastung von der Ökostrom-Umlage zu stellen. Denn die Rabatte bleiben grundsätzlich erhalten, auch wenn die Möglichkeit nur noch den Firmen zur Verfügung stehen soll, die internationalen Wettbewerb stehen. Die Industrie soll unverändert um rund fünf Milliarden Euro entlastet werden.

Neuer Ärger wegen Stromimporten

Aufgrund des hohen Zeitdrucks hatten Union und SPD am Dienstag ein Treffen einberufen und über den neuen Gesetzesentwurf abgestimmt. Dieser erntete aber auch in den eigenen Reihen nicht nur Zustimmung.

Bei der Unionsfraktion gab es einigen Unmut, unter anderem wurde eine stärkere Förderung von Biomasse-Anlagen gefordert. 18 Abgeordnete von CDU und CSU stimmten mit Nein, zwölf enthielten sich. Auch die Kanzlerin hält die Pläne nach eigenen Aussagen für kein "ideales Gebilde". Doch sie stimmte zu. Die SPD-Fraktion nahm den Kompromiss mit nur einer Gegenstimme bei fünf Enthaltungen an.

Während die EEG-Reform nun zur Abstimmung in den Bundestag kann, droht der Bundesregierung in Sachen Energieversorgung allerdings bereits neuer Ärger mit Brüssel. So pocht die Kommission darauf, aus dem Ausland importierten Strom gleich zu behandeln. Im äußersten Fall müssten künftig deutsche Verbraucher für Ökostrom bezahlen, der aus anderen EU-Ländern importiert wird. Darüber will bald der Europäische Gerichtshof entscheiden. dpa/dhz

Die Ökostrom-Reform

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert seit 14 Jahren klimafreundliche Stromerzeugung aus Sonne, Wind, Wasser und Biogas mit Milliarden-Summen. Betreiber von Wind-, Solar- und Biogasanlagen erhalten auf 20 Jahre garantierte Vergütungen. Die Kosten werden auf den Strompreis umgelegt. Da dieser sehr stark gestiegen ist, soll die Förderung nun nach neuen Sätzen erfolgen.

Ziele: Es gibt bereits mehr als 4.000 EEG-Vergütungssätze – immer  wieder wurde die Förderung gekürzt oder Boni verändert. Den zum Anschlussdatum gültigen Fördersatz gibt es auf 20 Jahre garantiert. Die Reform soll die Abkehr von garantierten Zahlungen einleiten. So soll die Vergütung für neue Anlagen auf 12 Cent je Kilowattstunde im Schnitt sinken. Von 25 Prozent der Stromerzeugung soll der Ökostromanteil günstiger als bisher auf 40 bis 45 Prozent bis 2025 und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent steigen. Ab 2017 soll es Ausschreibungsmodelle geben – den Zuschlag für einen Windpark könnte dann das günstigste Angebot bekommen.

Eigenstrom: Die Kosten für die Bürger steigen, weil in Zeiten hoher Preise viele Unternehmen Strom selbst erzeugen und verbrauchen. Damit sind sie von EEG-Umlage und Netzentgelten befreit. Um diese Schieflage und entsprechende Strompreisbelastungen zu mindern, sollen neue Eigenstromversorger eine Mindestabgabe, eine Art "Energie-Soli" zahlen: Zunächst ab August 30 Prozent, ab 2017 dann dauerhaft 40 Prozent der regulären EEG-Umlage von 6,24 Cent je Kilowattstunde, das wären 2,5 Cent je selbst verbrauchter Kilowattstunde. Ausgenommen bleiben aber kleine Solaranlagen bis 10 Kilowatt auf dem Hausdach.

Industrierabatte: Belasten ebenfalls die EEG-Umlage und damit die Strompreise. Das System wird nach zähen Verhandlungen mit der EU-Kommission umgestellt. Knapp 1.700 Firmen könnten noch Rabatte bekommen, das Volumen soll bei rund fünf Milliarden Euro liegen.

Windenergie: Es soll einen jährlichen Zubau von 2.500 Megawatt (MW) geben, die Anfangsvergütung nur noch 8,9 Cent je Kilowattstunde betragen. Förderkürzungen gelten für alle Anlagen, die nach dem 23. Januar genehmigt wurden. Wird der Korridor überschritten, gibt es für alle darüberliegenden Windräder automatisch weniger Geld. Der Austausch alter durch leistungsstärkere Anlagen an bestehenden Standorten wird nicht in den 2.500-Megawatt-Deckel einbezogen.

Windkraft im Meer: Hier soll es zwar eine hohe Anfangsvergütung von rund 18 Cent je Kilowattstunde geben, aber die Ziele werden gekürzt. Statt 10.000 Megawatt sollen nur noch 6.500 Megawatt bis 2020 installiert werden und 15.000 Megawatt bis zum Jahr 2030.

Biomasse: Auch wegen der Zunahme von Maisanbauflächen soll der Zubau auf nur noch 100 Megawatt pro Jahr gedeckelt werden. Neue Anlagen sollen mit Abfall- und Reststoffen gefüttert werden.