Was muss sein? Die 8 wichtigsten Versicherungen für Handwerksbetriebe

Wer seinen Handwerksbetrieb optimal versichern möchte, steht vor einem Über-Angebot. Die entscheidende Frage lautet: Wird der Versicherungsfall jemals eintreten oder ist das Geld verschenkt? Über diese Absicherungen sollten Handwerker zumindest nachdenken.

Versicherungen, Holzwürfel
Bestimmte Versicherungen sind für jeden Handwerker eine Abwägung wert. - © Worawut - stock.adobe.com

Vom Hacker-Angriff bis zum Hochwasser: Manche Ereignisse können einen Betrieb in die Knie zwingen, so unwahrscheinlich sie auch sind. Zweifelsohne hat für jeden dieser Fälle eine Versicherung die passende Police parat. Viele Angebote sind grundsätzlich sinnvoll – wenn der Schadensfall denn eintritt. Auf dem Weg durch den Versicherungs-Dschungel ist die Frage: "Was kann ich mir leisten und was will ich mir leisten" ein verlässlicher Kompass, verrät Peter Umkehr, Handwerksexperte beim Münchener Verein.

Wichtig ist, darüber nachzudenken, welche Gefahren dem Betrieb drohen könnten: "Ein grundlegendes Risiko-Management ist empfehlenswert. Das bedeutet regelmäßig zu prüfen, ob die wichtigsten Versicherungen vorhanden und die Versicherungssummen auf dem aktuellen Stand sind." Das betrifft insbesondere die folgenden acht Versicherungen, wie auch Versicherungs-Profi Robert Schäfer von Signal Iduna bestätigt.

1. Betriebshaftpflichtversicherung

Bei Kundenterminen wird in unglücklichen Fällen fremdes Eigentum beschädigt. Das ist nicht nur unangenehm, sondern auch teuer. Schließlich muss der Schaden behoben werden. Ein Handwerksbetrieb muss finanziell für seine Fehler aufkommen. Die meisten Unternehmer verfügen daher über eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Sie deckt neben Sachschäden auch Personen- und Vermögensschäden, die Mitarbeitende bei Dritten anrichten. Damit ist sie essentiell und ratsam für jeden Handwerksbetrieb. Ohne dieses Sicherheitsnetz bewegen sich Handwerker auf "gefährlichem Boden", warnt Peter Umkehr.

Wie hoch die Versicherungssumme gewählt werden sollte, hängt vom betrieblichen Risiko ab. Ein Kosmetiker, der den Pulli seines Kunden versehentlich bekleckert, richtet beispielsweise einen geringeren Sachschaden an als ein Dachdecker, dem ein Dachziegel vom Gerüst auf das Auto des Kunden fällt. Einige Versicherungen bieten daher gewerkespezifische Policen an.

2. Geschäftsgebäudeversicherung

Egal ob Werkstatt, Backstube oder Friseursalon: Elementarschäden durch Sturm, Feuer, Blitzschlag, Hochwasser und andere Umweltkatastrophen können ein Gebäude schwer beschädigen. Wer ein Betriebsgebäude besitzt, sollte daher eine Geschäftsgebäudeversicherung in Erwägung ziehen. Schutz bei Glasbruch und Einbruch können wahlweise als Zusatzbausteine ergänzt werden. Wie hoch die Zahlungen am Ende ausfallen, hängt von Immobilienwert, Gebäudenutzung, der Höhe einer möglichen Selbstbeteiligung und weiteren Faktoren ab.  

3. Geschäftsinhaltsversicherung

Kommt es zur Beschädigung des Gebäudes, wird der darin lagernde Besitz ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Das können Warenbestände, Maschinen oder Rohstoffe sein. Eine Geschäftsinhaltsversicherung ersetzt deren Neu- oder Zeitwert, je nachdem wie alt sie sind. Damit ergänzt sie die Geschäftsgebäudeversicherung. Wie bei dieser auch, sind Schutz vor Einbruch und Vandalismus nicht in allen Tarifen enthalten.

4. Betriebsunterbrechungsversicherung

Bei einem Elementarschaden decken die beiden genannten Versicherungen die Reparaturen und verloren gegangenen Werte. Allerdings kommen sie nicht für laufende Kosten wie Gehälter und Miete auf. Diese ist Anwendungsgebiet der Betriebsunterbrechungsversicherung. Der haftbare Zeitraum wird individuell vereinbart.

5. Betriebsschließungsversicherung

Unter bestimmten Umständen muss ein Betrieb aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen werden. Ein typisches Beispiel wäre eine Metzgerei, die aufgrund von Salmonellen-Befall für einige Wochen schließen muss. Die Betriebsschließungsversicherung gleicht den Vermögensschaden, sprich: den entgangenen Umsatz aus. Damit sie greift, muss es sich jedoch um eine behördliche Schließung handeln. Außerdem muss die Ursache in einem Katalog festgelegter Krankheitserreger vermerkt sein. Angeordnete Lockdowns aufgrund von Pandemien zählen nicht als Begründung.

6. Cyber-Versicherung

Dass ein Cyber-Angriff kein abwegiges Szenario ist, zeigt der Fall einer Dorf-Bäckerei im Kreis Olpe. Sie wurde 2018 Opfer eines Hackerangriffs. In dem kleinen Ort scheint eine virtuelle Attacke eine Ausnahme zu sein. Doch tatsächlich häufen sich in den letzten Jahren bundesweit die Fälle. Die Zerstörung der IT-Systeme ist dabei nicht unbedingt das Ziel der Angreifer. "Hier geht es nicht nur darum, dass Daten verloren gehen. Hacker beabsichtigen es, den Zugang zum Rechner zu sperren und auf dieser Basis Geld zu erpressen", erklärt Robert Schäfer von Signal Iduna.

Bäckereien bieten mit ihren komplexen Kassensystemen ein lohnendes Opfer für Cyber-Kriminelle. Doch auch andere Handwerksbetriebe, die digitale Systeme nutzen, sollten über eine Cyber-Versicherung nachdenken. Allerdings müssen sie selbst grundlegende Sicherheits-Vorkehrungen beachten, damit sie im Notfall greift. "Um abzuwägen, ob die Cyber-Versicherung sinnvoll ist, sollten sich Handwerker Zeit nehmen", berichtet Peter Umkehr aus Erfahrung. In vielen Fälle sei auch eine Entscheidung dagegen nachvollziehbar.

7. Gewerbliche Kfz-Versicherung

Wer ein Fahrzeug besitzt, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, sonst wird es nicht zugelassen. Firmenfahrzeuge werden über eine gewerbliche Kfz-Versicherung geschützt. Sie zahlt in der Regel Sach- und Personenschäden, aber keine Prozesskosten, falls der Unfallgegner auf Schadensersatz klagt.

8. Gewerbliche Rechtsschutzversicherung

Juristische Streitigkeiten können mit ehemaligen Angestellten, Kunden, Zulieferern oder Vermietern auftreten. Verfügt ein Handwerker über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie die finanziellen Belastungen, die damit in Verbindung stehen. Das können Anwaltskosten, Gerichtsgebühren sowie Honorare für Sachverständige sein. Im Gegensatz zur privaten Rechtsschutzversicherung, ist der Vertragsrechtsschutz nicht automatisch enthalten. Er muss individuell hinzuvereinbart werden.