Arbeitsschutz Lagerung von Gefahrstoffen: Das müssen Betriebsinhaber wissen

Betriebe, die mit Gefahrstoffen arbeiten, müssen besonders umsichtig sein. Denn wenn Umwelt oder Mitarbeiter gefährdet werden, müssen die Betriebe für die Folgen geradestehen – und das kann teuer werden. Sechs wichtige Fragen und Antworten.

Gefahrstoffe: Öl läuft aus Fass
Gelangen Gefahrstoffe in die Umwelt, müssen Betriebe als Verursacher für die Schäden haften. Das kann oft existenzgefährdend sein. - © Savelight Studio - stock.adobe.com

Ob Kfz-Werkstatt, Malerbetrieb, Gärtnerei oder Bauunternehmen: Zahlreiche Handwerksbetriebe arbeiten täglich mit sogenannten Gefahrstoffen. Diese bergen große Risiken für die Umwelt – und damit einhergehend auch für die Betriebe. Denn bereits eine kleine Unachtsamkeit kann beispielsweise dazu führen, dass der Gefahrstoff eine Million Liter Grundwasser verschmutzt und dann muss der Betrieb als Verursacher für den Schaden haften. Vor allem für kleine und mittlere Firmen kann das schnell existenzgefährdend sein. Welche Stoffe als Gefahrstoffe gelten, welche Vorschriften beachtet werden müssen und was bei der Lagerung von Gefahrstoffen wichtig ist – die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Was sind überhaupt Gefahrstoffe?

Gefahrstoffe haben die Eigenschaft, ein chemisches Gefährdungspotenzial für Menschen und Umwelt mit sich zu bringen. Dazu zählen etwa Benzin und Öl in der Kfz-Werkstatt, Farben und Lacke im Malerbetrieb, Dünger in der Gärtnerei oder giftige Baustoffe wie beschichtete Isolierplatten, Bauschaum oder Schmierstoffe. Erkennbar sind Gefahrstoffe am Gefahrsymbol, mit dem die Hersteller ihre Produkte kennzeichnen müssen.

Welche Vorschriften muss man beachten?

Der Umgang mit Gefahrstoffen wird in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. "Für das Arbeiten im Betrieb mit gefährlichen Stoffen sind besonders die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung relevant", sagt Michael Staschik von der Nürnberger Versicherung. Beide Regelwerke betreffen den Arbeitsschutz: Die Betriebssicherheitsverordnung gibt etwa an, welche Arbeitsmittel bereitgestellt und wie sie genutzt werden sollen sowie welche Schutzmaßnahmen notwendig sind. Welche Vorschriften Unternehmen beim Arbeiten mit Gefahrstoffen beachten müssen, ist in der Gefahrstoffverordnung festgelegt. "So müssen sie beispielsweise ein Verzeichnis über alle vorkommenden Gefahrstoffe – ein sogenanntes Gefahrstoffkataster – erstellen", so Staschik.

Wie kann man chemische Risiken am Arbeitsplatz beurteilen?

Für die Beurteilung chemischer Gefährdungen am Arbeitsplatz sind laut Stefan Boltz, Sprecher der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zwei Fragen entscheidend: "Welche Eigenschaften hat ein Stoff, ist er beispielsweise ätzend oder giftig? Und wie hoch ist die Belastung für den Arbeitnehmer in der jeweiligen Arbeitssituation?" In kleinen und mittleren Betrieben fehle aber vielfach Know-how und Routine, um dies ohne Hilfe externer Experten beurteilen zu können. Abhilfe verspricht ein Online-Angebot der DGUV: Der GESTIS-Stoffenmanager leitet den Nutzer Schritt für Schritt durch die Gefährdungsbeurteilung, von der Eingabe der Stoff- und Produktdaten bis zur Beschreibung der Arbeitssituation. Am Ende ergibt sich eine Gefährdungskategorie, die eindeutig erkennen lässt, ob Verbesserungen notwendig sind. "Die kostenlose Onlinehilfe ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen geeignet", betont Boltz.

Was muss man beim Gefahrstoffmanagement beachten?

Kommen Gefahrstoffe zum Einsatz, sollten Betriebe prüfen, ob diese möglicherweise vermieden oder durch andere unbedenkliche Substanzen ersetzt werden können. "Ist das nicht möglich, ist ein Gefahrstoffmanagement notwendig", erklärt Nürnberger-Experte Staschik. "Dazu gehören Schutzmaßnahmen für die Belegschaft wie das Bereitstellen einer persönlichen Schutzausrüstung." Auch organisatorische und technische Sicherheitsmaßnahmen, eine Unterweisung der Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrstoffen oder die Installation von Lüftungssystemen können erforderlich sein.

Was muss man bei der Lagerung von Gefahrstoffen beachten?

Wer mit umweltgefährdenden Stoffen arbeitet, muss diese sachgemäß lagern und den Zugriff Unbefugter verhindern, erklärt Staschik. Dabei müssen neben der Gefahrstoffverordnung auch die sogenannten Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) beachtet werden. "Lagerräume sowie Behälter und Schränke, die zur Aufbewahrung dienen, müssen so beschaffen sein, dass sie die Gesundheit der Belegschaft und die Umwelt nicht gefährden", so der Experte. Geeignete Sicherheitsbehälter und -schränke sind mit entsprechenden Kennzeichen versehen. Betriebe, die nur mit kleinen Mengen an Gefahrstoffen arbeiten, dürfen diese unter Einhaltung der notwendigen Sicherheitsvorschriften auch in Arbeitsräumen aufbewahren.

Wie kann man sich gegen Unfälle mit Gefahrstoffen absichern?

Auch wenn man sich an alle vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen hält, kann es zu Unfällen mit Gefahrstoffen kommen. Fließt beim Brand einer Lagerhalle beispielsweise durch Lacke kontaminiertes Löschwasser in einen Fluss, muss der Eigentümer der Halle für alle Folgeschäden aufkommen. Er muss dann zum Beispiel die Kosten für die Reinigung des verschmutzten Gewässers oder für die Wiederansiedlung von Pflanzen und Tieren zu tragen. Betriebe, die mit Gefahrstoffen arbeiten, sollten sich daher mit dem richtigen Versicherungsschutz gegen die finanziellen Folgen absichern. Meist enthält die Betriebshaftpflichtversicherung eine sogenannte Umwelthaftpflichtversicherung für privatrechtliche Schadenersatzansprüche. Bei manchen Versicherern ist dafür aber auch eine Zusatzversicherung notwendig. Hier lohnt sich also der Blick ins Kleingedruckte der jeweiligen Versicherungspolice.