Das Meister-BAföG wird erhöht, der Routerzwang ist endgültig Geschichte und gleich acht Handwerksberufe bekommen eine neue Ausbildungsverordnung. Das ändert sich ab August 2016.
Im August 2016 treten für Verbraucher und Unternehmer wieder einige Änderungen in Kraft. Unter anderem wir das Meister-BAföG deutlich erhöht und gleich acht Handwerksberufe bekommen eine modernisierte Ausbildungsverordnung. Die DHZ gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im August.
Meister-BAföG wird erhöht
Gute Nachrichten für Meisterschüler: Das Meister-BAföG steigt ab 1. August 2016. So steigt die Förderung für Geförderte in Vollzeitlehrgängen zum Meister, Fachwirt, Techniker oder Erzieher von 238 auf 333 Euro. Was sich beim Meister-Bafög genau ändert, wieviel Zuschuss man zusätzlich zu den 333 Euro noch bekommt, wo man das Meister-BAföG beantragen kann und wie es steuerlich behandelt wird gibt es hier.
30 Prozent Zuschuss bei Heizungsoptimierung
Das Bundeswirtschaftsministerium bezuschusst ab dem 1. August mit einem neuen Förderprogramm den Einbau effizienter Pumpen und die Optimierung der Heizungsanlage. Hausbesitzer, die ihre Heizung auf Vordermann bringen, profitieren von staatlichen Fördergeldern in Höhe von 30 Prozent der verauslagten Kosten.
Der Zuschuss für den Austausch von mindestens zwei Jahre alten Heizungspumpen durch Hocheffizienzpumpen erfolgt aus gutem Grund: Moderne Modelle sparen im Vergleich zu herkömmlichen Geräten bis zu 80 Prozent Energie ein. "Der Einbau einer neuen Pumpe kostet im Einfamilienhaus rund 350 Euro, sorgt aber für eine jährliche Ersparnis bis zu 150 Euro“, sagt Michael Herma, Geschäftsführer des Spitzenverbandes der Gebäudetechnik VdZ. "Durch den Zuschuss amortisiert sich der Pumpentausch noch schneller als bisher."
Weitere Informationen zur neuen Förderung gibt es auf dem Verbraucherportal www.intelligent-heizen.info .
Höherer Mindestlohn im Elektrohandwerk
Im Elektrohandwerk gilt künftig ein höherer Mindestlohn. In der Branche steigt die Lohnuntergrenze in Ostdeutschland von 9,35 Euro auf 9,85 Euro und von 10,10 Euro auf 10,35 Euro in Westdeutschland. Ab dem 1. Januar 2018 gilt dann für alle im Elektrohandwerk tätigen Arbeitnehmer ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn von 10,95 Euro. Das Elektrohandwerk beschäftigt etwa 41.500 Menschen.
Hörakustiker: Modernisierte Ausbildung
Aus Hörgeräteakustiker wird der Hörakustiker. Das ist die offensichtlichste Änderung, die mit der modernisierten Ausbildung ab 1. August 2016 in Kraft tritt.
Außerdem wird die Ausbildung auf den neuesten Stand gebracht, denn Neuerungen um moderne Messverfahren, audiologische Befunde, dreidimensionale Abbilder des Ohres und technisch hochsensible Hörsysteme fordern auch von den Fachleuten besonderes Wissen. Was genau die neue Ausbildungsverordnung für Hörakustiker umfasst, gibt es hier im Detail.
Metallbildner-Ausbildung wird auf modernen Stand gebracht
Auch die Ausbildung für Metallbildner wird zum 1. August 2016 modernisiert. Der Beruf des Metallbildners erfordert handwerkliches und künstlerisches Know-how. Allerdings haben sich in den vergangenen Jahren viele Verfahren verändert, weshalb nun eine modernisierte Ausbildungsverordnung auf den Weg gebracht wurde. Sie löst die alten Vorgaben aus dem Jahr 1998 ab. Was ein Metallbildner genau macht? Hier gibt es mehr.
Vom Dachdecker bis zum Mediengestalter: Neue Ausbildungsordnungen für 6 weitere Handwerksberufe
Neben den Hörfunkakustikern und den Metallbildnern bekommen mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres ab dem 1. August, noch 6 weitere Handwerksberufe neue Ausbildungsordnungen. Welche das sind und was sich genau ändert gibt es hier.
Laut des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) sind seit 2003 37 neue Ausbildungsberufe an den Start gegangen. Insgesamt gibt es in Deutschland 328 Ausbildungsberufe.
Umfangreiche Änderungen bei Hartz IV
Das 9. SGB II-Änderungsgesetz führt ab dem 1. August zu Veränderungen bei der Grundsicherung für Arbeitssuch ende. Davon vor allem betroffen: Hartz-IV-Empfänger. Unter anderem ändert sich die Verlängerung des Bewilligungszeitraums von sechs auf zwölf Monate. Zudem können verschiedene Einkommen wie BAföG oder Nachzahlungen von Erwerbseinkommen künftig auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Auszubild ende können ab sofort mit Arbeitslosengeld II aufstocken.
Endgültiges Ende des Routerzwangs
Bereits 2015 beschloss die Bundesregierung die Abschaffung des sogenannten "Routerzwangs" Ab 1. August 2016 wird dieser nun endgültig abgeschafft. Das heißt: Internetnutzer können ihren Router künftig frei wählen. Bislang konnten Anbieter von Breitband-Internetanschlüssen ihren Kunden vorschreiben, welche Router diese zur Einwahl ins Internet benutzen sollen. Lange wehrten sich die Anbieter gegen die Abschaffung. Der Grund: Der "Routerzwang" war für die Provider ein lohn endes Geschäft, da sie den Kunden neben dem Internetanschluss gleichzeitig auch noch einen Router verkaufen konnten. Künftig müssen die Anbieter ihren Kunden Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss und die Nutzung der Telekommunikationsdienste in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung stellen. end
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