Corona-Maßnahmen für den Herbst Bund-Länder-Beschlüsse: Details und Kritik der Arbeitgeber

Ende der kostenlosen Tests und Verlängerung der epidemischen Lage – auf diese und weitere Punkte einigten sich Bund und Länder. Doch manche Aspekte blieben unberücksichtigt. Arbeitgeber kritisieren unter anderem, dass Betriebe weiterhin die Kosten für verpflichtende Tests auf der Arbeit zahlen müssen.

Bäckereiverkäuferin mit Maske
Auch wenn schon viele Menschen in Deutschland gemipft sind, gilt in öffentlichen Innenräumen immer noch Maskenpflicht, zum Beispiel auch in einer Bäckerei. Daran ändert sich auch nach den aktuellen Bund-Länder-Beschlüssen nichts. - © Francisco - stock.adobe.com

Die Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern stoßen auf ein geteiltes Echo. Fest steht nun: Nicht-Geimpfte müssen sich im Kampf gegen eine neue große Corona-Welle auf mehr Testpflichten im Alltag einstellen - und Schnelltests ab 11. Oktober in der Regel auch selbst bezahlen. Das beschlossen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten am Dienstag, 10. August.

Das erklärte Ziel: Möglichst schnell möglichst viele Menschen zur Impfung zu bewegen. Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat erneut alle Bürger, die sich noch nicht gegen das Coronavirus haben impfen lassen, dazu aufgerufen, dies nachzuholen. "Wir müssen die Pandemie in Schach halten", sagte er. Dies geschehe "nicht, indem jeder macht, was er will, wie manche empfehlen, sondern indem sich möglichst viele Menschen impfen lassen".

Kritik des ZDH: Beschlüsse nicht konkret genug

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) reagierte mit Lob und Kritik auf die Beschlüsse. Insgesamt seien sie zu unkonkret und böten den Betrieben nicht genug Planungssicherheit. So fehle ein bundesweit gültiger Kriterien-Maßnahmen-Katalog, der neben dem Inzidenzwert auch die Impfquote, den Hospitalisierungsgrad und den Anteil von COVID-Patienten an der Kapazität der Intensivbetten berücksichtigt. Außerdem bemängelt der Verband, dass es keine klare Aussage darüber gibt, wie die Arbeitsschutzverordnungen künftig aussehen sollen.

ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer zeigte sich verwundert, warum die Testangebotspflicht für Betriebe aufrecht erhalten werden soll, wenn der Bund sein Angebot für kostenlose Bürgertests einstellt. "Testangebote können sicherlich in den Betrieben aufrechterhalten werden, allerdings ist ihnen nicht zuzumuten, dann auch weiter voll die Kosten dieses Angebots zu tragen", sagte der Handwerkspräsident. "Eine solche Verlagerung staatlicher gesamtgesellschaftlicher Verantwortung auf die betriebliche Ebene ist nicht hinnehmbar."

Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände forderte Bund und Länder auf das verpflichtende Testangebot der Arbeitgeber zu beenden. Die entsprechende Regelung in der Corona-Arbeitsschutzverordnung müsse spätestens mit dem 11. Oktober auslaufen, wenn auch die bisher kostenlosen Bürgertests nicht mehr gratis sein werden.

Epidemische Lage, AHA-Regeln und Impfen weiterhin wichtig

Der ZDH äußerte aber auch Lob für die Beschlüsse. Die Verlängerung der epidemischen Lage sei wichtig. So könne verhindert werden, dass wieder ein Flickenteppich aus Regelungen in Deutschland entstehe. Außerdem müssten weiterhin die AHA+L-Regeln (Abstand einhalten, Hygieneregeln beachten, im Alltag Maske tragen, Lüften) sowie das Tragen medizinischer Masken im öffentlichen Nah- und Fernverkehr und im Einzelhandel eingehalten werden. Dies gelte auch für Geimpfte und Genesene.

Ausdrücklich unterstützenswert sei das Ziel von Bund und Ländern, die Impfdynamik wieder deutlich zu steigern. "Wir bekräftigen daher nochmals unseren Appell an alle Handwerkerinnen und Handwerker, sich impfen zu lassen, sofern dies nicht bereits ohnehin erfolgt ist", sagte Wollseifer.

Die Beschlüsse im Überblick

Schnelltests

Der Bund wird ab dem 11. Oktober nicht mehr die Kosten für Corona-Schnelltests für alle Bürger übernehmen. Wer sich nicht impfen lässt und zum Beispiel für einen Restaurantbesuch einen negativen Test braucht, muss diesen dann selbst bezahlen. Ausnahmem gelten nach einem Beschluss von Bund und Ländern für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt. Das seien insbesondere Schwangere und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Testpflicht in Innenräumen

Bund und Länder vereinbarten, dass für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene die Vorlage eines negativen Corona-Tests noch im August zur Pflicht für viele Aktivitäten in Innenräumen werden soll. Dies betrifft zum Beispiel das Essen in Restaurants, den Besuch beim Friseur oder Sport im Fitnessstudio. Es gilt aber auch für Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe. Ausnahmen kann es demnach für Schüler geben, die regelmäßig getestet werden, außerdem für Regionen mit niedrigen Inzidenzen.

Epidemische Lage

Bund und Länder plädierten dafür, die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 11. September hinaus zu verlängern. Dafür wäre der Bundestag zuständig. Deutschland befinde sich insgesamt weiter in einer pandemischen Situation und die zuständigen Behörden müssten weiterhin die erforderlichen Maßnahmen ergreifen können, hieß es zur Begründung.

Arbeitsschutzverordnung

Im Beschlusspapier von Bund und Ländern heißt es, der Bund werde zur Verhinderung betrieblicher Infektionen mit dem Corona-Virus die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an die aktuelle Situation anpassen und verlängern. Dies gelte insbesondere für die Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte sowie die Testangebotsverpflichtung.

Mit Inhalten der dpa