Steuertipp Autokauf zum Jahreswechsel: So spart man Steuern

Kauft man kurz vor dem Jahresende noch einen neuen Firmenwagen für den Betrieb, sollte man beim Kauf steuerlich clever planen. Besonders im Fokus: Die Sonderausstattung. Dabei gibt es viel Potenzial zum Sparen.

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Es ist verlockend, den Firmenwagen sofort mit der maximalen Sonderausstattung zu kaufen. Auch das Finanzamt freut sich darüber, wenn Sie sich direkt beim Kauf für Alufelgen und den Bord-Computer entscheiden. Denn ermitteln Sie den Privatanteil für diesen Firmenwagen nach der Ein-Prozent-Regelung, erhöht die Sonderausstattung den Bruttolistenpreis und damit den Korrekturbetrag für die Privatnutzung.

Nachträglicher Einbau der Sonderausstattung spart Steuern

In den Bruttolistenpreis bei der Ein-Prozent-Regelung müssen die Kosten für die Sonderausstattung jedoch nur einbezogen werden, wenn diese bei Auslieferung des Fahrzeugs, also zum Zeitpunkt der Erstzulassung, bereits bestellt und eingebaut war. Mit anderen Worten: Kaufen Sie den Firmenwagen ohne Schnickschnack und lassen die Sonderausstattung erst nach der Erstzulassung einbauen, sind die Kosten bei der Ein-Prozent-Regelung nicht zu berücksichtigen.

Beispiel: Sie kaufen sich im Dezember einen neuen Firmenwagen ( Bruttolistenpreis 60.000 Euro). Sie entscheiden sich für die Premiumvariante und somit für eine zusätzliche Sonderausstattung in Höhe von 12.000 Euro. Das Auto wird Ihnen mit Sonderausstattung ausgeliefert. Variante b: Die Sonderausstattung wird erst im Januar nach Abholung des Firmenwagens eingebaut.

  Variante a Variante b
Bruttolistenpreis 72.000 Euro 60.000 Euro
Korrekturbetrag netto für Privatnutzung nach Ein-Prozent-Regelung pro Jahr 8.640 Euro 7.200 Euro

Fazit: Fahren Sie den Firmenwagen acht Jahre lang, müssen Sie bei nachträglichem Einbau der Sonderausstattung insgesamt 11.520 Euro weniger versteuern. dhz

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