Warum sich ein Unternehmen entwickeln muss, um für einen Nachfolger interessant zu sein. Die Betriebsgröße spielt bei einer Übergabe eine entscheidende Rolle.

Der frühe Vogel fängt den Wurm, könnte man auch über die Nachfolge sagen. Ein Betriebsinhaber sollte sich frühzeitig Gedanken zur Unternehmensnachfolge machen. "Dafür braucht es einen gewissen zeitlichen Vorlauf. Ab seinem 50. Lebensjahr sollte der Unternehmer eine Vorstellung davon haben, wie es perspektivisch mit seinem Betrieb weitergehen soll", sagt Rechtsanwalt Arno Abenheimer.
Größter Fehler sei, sich damit nicht rechtzeitig auseinanderzusetzen. "Oft wird auch innerhalb der Familie zu spät erkannt, dass die Kinder das Unternehmen nicht übernehmen wollen oder können." Erster Ansprechpartner kann der Steuerberater sein, später sollten auch andere Spezialisten wie die Nachfolgeexperten der Handwerkskammern oder ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.
"Die Frage ist immer, was übergebe ich", sagt Arno Abenheimer. Interessant für den Nachfolger sind neben dem beweglichen Sachanlagevermögen und Werkstattausstattung, vor allem Kunden- und Lieferantenbeziehungen sowie das Know-how, das im Betrieb steckt.
Die Größe ist entscheidend
Insbesondere, wenn ein Externer den Betrieb übernehmen soll, ist die Unternehmensgröße von entscheidender Bedeutung. Was kann überhaupt verkauft werden und wie interessant ist ein Betrieb für einen Käufer? "Je kleiner die Einheit ist, desto mehr ist sie von der Person des Inhabers und dessen Kenntnissen und Fähigkeiten abhängig", weiß der Fachanwalt für Steuerrecht. Dies macht einen Betrieb wiederum unattraktiver für einen potentiellen Nachfolger. Das trifft in erster Linie auf viele Kleinstbetriebe im Handwerk zu.
"Als Soloselbstständiger seinen Betrieb zu verkaufen, halte ich für einen absoluten Ausnahmefall", sagt Arno Abenheimer. Ein Betrieb müsse wachsen, um am Markt bestehen und eine Perspektive für die Versorgung des Inhabers bieten zu können. Nach seiner Erfahrung würden sehr kleine Handwerksbetriebe seltener verkauft, sondern eher stillgelegt werden. "Steuerlich wird die Betriebsaufgabe wie eine Veräußerung behandelt."
Wachstumschancen nutzen
Damit aber von einem interessanten Kaufobjekt gesprochen werden kann, muss der Unternehmer sein Unternehmen möglichst gut aufstellen und entwickeln. "Es braucht einen attraktiven Player am Markt", fasst Rechtsanwalt Abenheimer zusammen. "Wer verkaufen will, muss den Betrieb auf einen Verkauf vorbereiten." Dafür empfiehlt der Rechtsanwalt drei bis fünf Jahre Zeit. Denn dazu gehört, sich seinen Problemen zu stellen und sie zu beseitigen. Auch Wachstumschancen sollten identifiziert und wahrgenommen werden. Und schließlich bedeutet es, offen für Innovationen zu sein und sie auch zu nutzen.
Darüber hinaus macht einen Betrieb attraktiv, wenn er nicht von der Leistung des Inhabers abhängig ist. Das heißt, die Mitarbeiter sollten auch ohne ihn, den Geschäftsbetrieb aufrecht halten können und Umsatz erwirtschaften. "Das sind auch Werte, die man veräußern kann." Von der Gewinnsituation und den künftig erzielbaren Gewinnen eines Unternehmens hänge am Ende ab, was es wert ist und was der scheidende Inhaber aus einem Verkauf erlösen kann.
Immobilien sind aus Haftungsgründen oft vom operativen Geschäft getrennt und stehen oftmals auch nicht zum Verkauf. Dann bleiben Gebäude und Grundstück Eigentum des Verkäufers. Der neue Inhaber kann sie in der Regel mieten. Von den drei denkbaren Verkaufsformen – Einmalzahlung, in Raten und gegen Rente – rät der Rechtsanwalt im Sinne des Verkäufers übrigens regelmäßig zu einer Einmalzahlung.