Die staatlichen Hilfen in der Energiekrise für Unternehmen und Privatpersonen treten endlich in Kraft, die Maskenpflicht fällt weiter und für Besitzer von Kleinkrafträdern wie Roller oder Mopeds ist der 1. März ein wichtiger Stichtag. Diese und mehr wichtige Änderungen im März 2023 zeigt dieser Überblick.

Im letzten Jahr hat die drohende Energiekrise den Menschen sehr viel Sorgen bereitet. Die Bundesregierung hat daraufhin finanzielle Hilfen wie die Gas- und Wärmepreisbremse beschlossen, die nun endlich in Kraft treten. Außerdem wichtig: Die grünen Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder sind ab kommendem Monat nicht mehr gültig. Und wie jedes Jahr im März darf nicht vergessen werden, dass die Uhren von Winter- auf Sommerzeit umgestellt werden müssen. Die wichtigsten Änderungen im März 2023 hat die Deutsche Handwerks Zeitung in diesem Überblick zusammengefasst:
Das sind die wichtigsten Änderungen im März 2023
- Gas- und Wärmepreisbremse
- Strompreisbremse
- Energiepauschale
- Kleinkrafträder
- Maskenpflicht
- Zeitumstellung
- Bier
- Solarpflicht
- Poststreiks
- Leitzinsen
1. Gas- und Wärmepreisbremse treten in Kraft
Gute Nachrichten für Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die unter 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen: Ab März werden die Energiekosten dank der Gas- und Wärmepreisbremse begrenzt. Beim Gas beträgt der gedeckelte Preis zwölf Cent brutto pro Kilowattstunde, bei Fernwärme liegt der Preis bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Gedeckelt werden je 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Die restlichen 20 Prozent berechnen sich nach dem Tarif des Anbieters.
Der Vorjahresverbrauch basiert auf der Jahresverbrauchsprognose. Die Kunden selbst müssen aber nichts weiter tun: Den verminderten Gasabschlag berechnet entweder der Energieversorger oder der Vermieter. Die Gas- und Wärmepreisbremse gilt rückwirkend auch für Januar und Februar 2023.
2. Strompreisbremse tritt ebenfalls in Kraft
Gleichzeitig mit der Gas- und Wärmepreisbremse tritt auch die Strompreisbremse in Kraft. Davon profitieren Haushalte sowie KMU, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen. Sie zahlen höchsten einen Preis von 40 Cent brutto pro Kilowattstunde. Auch hier sind 80 Prozent des Vorjahresverbrauches gedeckelt. Zudem gilt auch die Strompreisbremse rückwirkend ab Januar 2023.
3. Studenten und Fachschüler können Energiepreispauschale beantragen
Und eine weitere Hilfe gibt es im März 2023: Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten eine einmalige Energiepreispauschale von 200 Euro. Die Einmalzahlung landet allerdings nicht automatisch auf dem Konto. Die Beantragung erfolgt eigenständig über die Plattform einmalzahlung200.de. Das geht ab dem 15. März. Die Energiepreispauschale wird nicht besteuert und soll weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen berücksichtigt werden. Laut dem Bundesministerium für Bildung und Forschung soll die Auszahlung schnellstmöglich starten.
Änderungen im März 2023: 4. Kennzeichen an Rollern, Mopeds & Co. wechseln
Besitzer von Rollern, Mofas, E-Scootern und anderen Kleinkrafträdern müssen ab 1. März ihre Schilder wechseln. Die grünen Versicherungskennzeichen werden ungültig, teilt das Verbraucherportal des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) – Die Versicherer – mit. Diese Kleinkrafträder dürfen dann nur noch mit schwarzem Kennzeichen unterwegs sein, heißt es hier. Das aktuelle Versicherungskennzeichen können Zweiradfahrer demnach entweder direkt bei den Kfz-Versicherern oder bei Versicherungsvermittlern erhalten.
5. Weitere Maskenpflichten fallen
Zum 1. März laufen fast alle Maskenpflichten aus. Unterm Strich sei die Infektionslage seit Wochen stabil, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach als Begründung für die weiteren Entschärfungen. "Nur beim Besuch von medizinischen Einrichtungen sollten wir weiterhin vorsichtig sein. Deshalb werden wir hier die Maskenpflicht noch ein paar Wochen aufrechterhalten", erklärte er weiter. Wer Patienten oder Heimbewohner besucht oder zum Arzt geht, muss also weiterhin eine Maske tragen. Für Beschäftigte und Bewohner entfällt mit der Regelung ab 1. März allerdings die Pflicht, eine Maske tragen zu müssen.
Die verbliebenen Testpflichten etwa für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen fallen zum 1. März generell weg. Damit folgen die Vorgaben dem Zeitplan zur Finanzierung: Das bereits stark zurückgefahrene Angebot kostenloser "Bürgertests" für alle auch ohne Symptome läuft nur noch bis einschließlich 28. Februar.
6. Zeitumstellung im März
Die Abende sind bald wieder länger hell. Denn in der Nacht vom 25. März auf den 26. März 2023 wird die Zeit um zwei Uhr nachts eine Stunde vorgestellt. Obwohl es in der Vergangenheit viele Diskussionen und auch politische Empfehlungen gab, wurde die Zeitumstellung bisher noch nicht abgeschafft. Ob und wie lang sie weiterhin bestehen bleibt, steht also immer noch in den Sternen.
Wie Sie sich endlich merken, wie die Uhr umgestellt wird und welche Vor- und Nachteile die Zeitumstellung bringt, lesen Sie hier:
>>> Lesetipp: Zeitumstellung: Die wichtigsten Fragen und Antworten
7. Bier: Krombacher erhöht Preise
Krombacher erhöht zum 1. März 2023 die Preise für alle Produkte. Das gilt neben Bier auch für Vitamalz und die alkoholfreien Getränke der Marke Schweppes, sagte ein Sprecher. Schon für Februar hatten mehrere Bierhersteller Preiserhöhungen angekündigt, darunter die Bitburger Braugruppe.
8. In Bayern gilt nun die Solarpflicht für Gewerbebauten
Im letzten Jahr wurde die Bayerische Bauordnung geändert. Darin ist eine Pflicht für Photovoltaik-Anlagen auf Dächern von staatlichen Gebäuden vorgesehen. Ab März 2023 greift die Solarpflicht dann auch für Neubauten bestimmter Industrie- und Gewerbebauten und ab Juli 2023 für sonstige Nicht-Wohngebäude.
>>> Lesetipp: Solarpflicht: In welchen Bundesländern sie gilt oder geplant ist
Änderungen im März 2023: 10. Poststreiks in Planung
Kunden der Deutschen Post müssen sich (Stand: 25. Februar) weiter auf Behinderungen einstellen: Bis zum 8. März können Gewerkschaftsmitglieder darüber entscheiden, ob es einen unbefristeten Arbeitskampf gibt. Das Ergebnis der Urabstimmung soll am 9. März bekanntgegeben werden. Der Versand von Briefen oder Paketen dürfte bei einer Zustimmung noch stärker beeinträchtigt werden.
11. Steigende Leitzinsen
Der Rat der Europäischen Zentralbank kommt am 16. März zu seiner turnusmäßigen Zinssitzung zusammen. Es gilt als ausgemacht, dass die Währungshüter angesichts der Inflation die Leitzinsen erneut erhöhen werden. Steigende Leitzinsen bedeuten für Verbraucher in der Regel teurere Kredite und höhere Zinsen auf Sparguthaben.
Mit Inhalten der dpa