Sonntagsöffnung für Bäcker, längere sachgrundlose Befristungen, Ende der telefonischen Krankschreibung: Die Koalition hat ein Paket mit 34 Maßnahmen geschnürt. Für das Handwerk bringt es Entlastungen – aber auch Wermutstropfen, etwa beim Handwerkerbonus.

Die Spitzen der Koalition haben sich auf einen Katalog von 34 Maßnahmen für mehr Wachstum und für soziale Sicherheit geeinigt. "Wir wollen Deutschland wieder flott kriegen. Jetzt ist klar, dass das möglich ist", sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mit Blick auf ein Reformpaket zu Steuern, Entbürokratisierung und Arbeit. Bundesfinanzminister und SPD-Chef Lars Klingbeil sprach von steuerlichen Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen, deren Wirkung in Höhe von zehn Milliarden Euro ab 2028 voll spürbar werde. Zur Gegenfinanzierung soll unter anderem der Handwerkerbonus reduziert werden – der Höchstbetrag von maximal 1.200 auf 900 Euro im Jahr und der Fördersatz auf Arbeitskosten von 20 auf 15 Prozent.
Dittrich: Weitere Reformpakete nötig
Für Handwerkspräsident Jörg Dittrich zeigt die Einigung des Koalitionsausschusses, dass die Regierungskoalition auch bei schwierigen Themen handlungs- und kompromissfähig ist. "Ein Kompromiss bedeutet naturgemäß, dass sich nicht alle Erwartungen erfüllen", betonte er. "Das gilt auch für das Handwerk", fügte er etwa mit Blick auf steuerpolitische Entscheidungen hinzu. Das Reformpaket setze aber an vielen der richtigen Stellen an. Jetzt komme es darauf an, den Weg weiterzugehen. "Dieses Paket darf nicht das letzte Reformpaket sein."
Bas will härter gegen Sozialleistungsmissbrauch vorgehen
Die SPD-Co-Vorsitzende und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas betonte bei der Vorstellung der Beschlüsse: "Wir werden das Thema Sozialleistungsmissbrauch jetzt konzentriert angehen." Wer das System missbrauche, müsse mit entsprechenden Folgen rechnen. Noch im Juli solle dazu ein Aktionsplan vorgelegt werden. Der CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Markus Söder wertete die Beschlüsse als Zeichen der Handlungsfähigkeit der Koalition. "Es geht voran", sagte er. Parallel zu Beschlüssen zur Rente, zur Gesundheit, zum Infrastrukturzukunftsgesetz habe man jetzt das vorliegende Paket beschlossen. So komme man Schritt für Schritt aus der Krise.
Die Maßnahmen im Einzelnen
Steuer: Entlastung für kleine und mittlere Einkommen
Die schwarz-rote Koalition will kleine und mittlere Einkommen wie im Koalitionsvertrag vereinbart zum 1. Januar 2027 entlasten. "In voller Wirkung ab 2028 kann eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro entlastet werden", heißt es im zwölf Seiten umfassenden Beschlusspapier. Ein Ehepaar, das je 3.200 Euro brutto verdiene und zwei Kinder habe, könne mit einer Entlastung von rund 642 Euro im Jahr 2028 rechnen, rechnet das Bundesfinanzministerium vor. Ermöglicht würde dies durch eine Erhöhung des Grundfreibetrags von 12.348 Euro auf voraussichtlich 12.900 Euro und des Kinderfreibetrags sowie eine Erhöhung des Kindergeldes in zwei Stufen von 259 auf 272 Euro sowie der Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages um voraussichtlich 200 Euro auf 1.430 Euro. Auch solle der Spitzensteuersatz von 42 Prozent statt ab 69.879 Euro ab 70.600 Euro greifen. Damit wird der Steuertarif zwischen 17.800 und 70.600 Euro etwas abgeflacht, teilte das Ministerium mit.
Reichensteuer soll erhöht werden
Zur Gegenfinanzierung soll es unter anderem Änderungen bei der "Reichensteuer" geben. Sie soll künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 (bisher: 278.000) Euro mit unverändert 45 Prozent greifen. Ab 280.000 Euro soll künftig der Steuersatz von 47 Prozent gelten. Außerdem soll der Handwerkerbonus auf Arbeitskosten von 20 auf 15 Prozent verringert werden. Darüber hinaus soll der Pauschalsteuersatz bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent erhöht werden.
Dittrich: Entlastungen für Personengesellschaften fehlen
Mit Blick auf die steuerpolitischen Beschlüsse sagte Dittrich: Der grundsätzliche Erhalt des Steuerbonus für Handwerkerleistungen sei "Teil eines vertretbaren Kompromisses" nach monatelangen Diskussionen über mögliche Kürzungen. Mehr Planungssicherheit für Betriebe gebe es auch mit der Entscheidung, weder die Erbschaftsteuer noch den Spitzensteuersatz anzuheben. "Damit wird eine zentrale Forderung des Handwerks erfüllt", sagte er.
Dagegen bemängelt er, dass eine entsprechende Steuerentlastung wie bei Kapitalgesellschaften für Personengesellschaften ausgeblieben sei. Hier hätte er sich einen Abbau des Solidaritätszuschlages sowie eine verbesserte Thesaurierungsbegünstigung gewünscht.
Arbeit: Mehr Flexibilität für Bäcker am Sonntag
Dagegen werden aus Sicht des Handwerkspräsidenten wichtige arbeitsmarktpolitische Forderungen des Handwerks wie etwa mehr Flexibilität bei Befristungen oder die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung aufgegriffen. Auch setzten die längeren Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien und Konditoreien einen branchenspezifischen Akzent. Bedauerlich sei, dass die angekündigte Flexibilisierung der Arbeitszeit nicht Teil der Einigung geworden sei. Im Gespräch war eine Flexibilisierung der Wochenarbeitszeit.
Bäckerverband spricht von wichtigem Signal
So heißt es im Beschlusspapier nur: "Die im Koalitionsvertrag vereinbarten längeren Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken treten zum 1. Januar 2027 in Kraft." Für Roland Ermer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks, ist dies ein wichtiges Signal. "Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Koalition an ihrer Zusage festhält, vorausgesetzt, die Umsetzung erfolgt eins zu eins entsprechend den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages." Kritisch sieht er jedoch die geplante Erhöhung der Pauschalsteuer für Minijobs.
Sachgrundlose Befristungen werden auf 4 Jahre verlängert
Die arbeitsmarktpolitischen Beschlüsse sehen außerdem vor, dass die Obergrenze für den steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlag zum 1. Januar 2027 auf 75 Euro erhöht und "der steuerfreie Zuschlag im Regelungsbereich eines Tarifvertrages vollständig beitragsfrei gestellt" werden. Daneben sollen sachgrundlose Befristungen bis zum 31. Dezember 2030 bis zu einer Dauer von 48 Monaten möglich sein.
Telefonische Krankschreibungen im Grundsatz abgeschafft
Telefonische Krankschreibungen sollen künftig grundsätzlich abgeschafft und eine verpflichtende Vorlage der Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (AU-Bescheinigung) ab dem ersten Tag der Erkrankung eingeführt werden. Strafen für unrichtig ausgestellte AU-Bescheinigungen sollen erhöht werden. Wie Merz sagte, gehe es dabei um eine Rahmenregelung im Gesetz – mit einer konkreten Umsetzung jeweils vor Ort. "Die Betriebe können davon abweichen, entweder durch einzelvertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Betrieb oder durch Betriebsvereinbarung oder durch Tarifvertrag", erklärte er.
Ziel: Stabile Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
Und weiter heißt es im Papier: "Unser Ziel ist es, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung stabil zu halten und die Handlungsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit nachhaltig zu sichern." Daneben will Bundesarbeitsministerin Bas mehr dafür tun, dass die rund 2,8 Millionen jungen Menschen ohne Schul- und Berufsabschluss mit dem Programm "zweite Chance" einen Weg in den Arbeitsmarkt finden. Außerdem soll mit Blick auf die steigende Arbeitslosigkeit die "West-Balkan-Regelung" ab dem 1. Januar 2027 wie im Koalitionsvertrag vorgesehen auf 25.000 Personen pro Jahr begrenzt werden.
Bürokratie: Ihr soll es an den Kragen gehen
Darüber hinaus sollen Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen pauschal aufgehoben werden, heißt es im Papier. Dies gelte aber nicht, wenn Ministerien explizit erklären, weshalb sie bestimmte Berichte brauchen; Stichwort: Beweislastumkehr. Auch sollen die Steuererklärung bald vereinfacht und der Datenschutz entschlackt werden. In der EU will die Regierung darauf hinwirken, dass kleine und mittlere Unternehmen und risikoarme Datenverarbeitungen – etwa Kundenlisten von Handwerkern – vom Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung ausgenommen werden. Für Dittrich bietet dies alles die Chance, den "erheblichen administrativen Aufwand in den Betrieben spürbar zu reduzieren", sagte er.
Außerdem: Keine Enteignung von Wohnungsunternehmen
Darüber hinaus soll laut Beschlusspapier das Bundesgesetz so geändert werden, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist. "Das schafft Rechtssicherheit und stärkt das Vertrauen privater Investoren", sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. "Ein Wermutstropfen bleibt aber die Kürzung des Handwerkerbonus", fügte er hinzu.